Schweiz: Sterilisationsopfer werden symbolisch entschädigt

Personen, die gegen ihren Willen sterilisiert oder kastriert wurden, sollen eine Genugtuung erhalten. Der Nationalrat hat einem entsprechenden Gesetz knapp zugestimmt.

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Der schweizer Nationalrat stimmte am 10. März 2004 mit knapper Mehrheit einem Gesetz zu, demnach Personen, die (vor allem zwischen den beiden Weltkriegen) zwangssterilisiert wurden, nun eine Entschädigungszahlung in der Höhe von 5.000 Franken erhalten sollen.

Linksgrün und CVP konnten sich gegen Justizminister Blocher durchsetzen. Blocher, aber auch die SVP und die FDP hatten sich zuvor gegen ein entsprechendes Gesetz ausgesprochen. Es wurde unter anderem argumentiert, dass Zwangssterilisationen damals als rechtens empfunden worden seien und man nicht mit heutigen Maßstäben messen dürfe.

Darüber, wieviele Opfer die Entschädigungszahlung überhaupt noch erleben werden, herrscht Unklarheit, da vollständige Daten fehlen. Laut Kommissionssprecherin Barbara Marty Kälin dürfte es sich um einige Hundert Personen handeln.

Der Staat, so ergänzte CVP-Nationalrätin Doris Leuthard, habe „eine moralische Pflicht, dieses Unrecht wieder gutzumachen“. Die symbolische Geste sei für die Betroffenen wichtiger als die 5.000 Franken, sagte Leuthard. Sie vermochte die CVP-Fraktion hinter sich zu scharen und brachte so das Entschädigungsgesetz durch.

Neues Sterilisationsgesetz
Unbestritten ist das neue Sterilisationsgesetz im Nationalrat, das vor allem die rund 50 000 geistig behinderten Menschen betrifft. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Person sterilisiert werden darf.

So soll beispielsweise die Sterilisation einer Person unter 18 Jahren verboten sein und ab 18 Jahren nur bei urteilsfähigen Personen mit deren Einverständnis vorgenommen werden dürfen. Das Gesetz wurde mit 156 gegen 2 Stimmen deutlich angenommen.

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