Schweiz will Assistenzförderung verankern

Der Schweizer Bundesrat will die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung fördern und dazu in der Invalidenversicherung einen Assistenzbeitrag einführen.

TV-Webespot: Assistenzbudget - fassis.net
FAssiS

Damit können, nach Informationen des Eidgenössischen Departements des Inneren der Schweiz, behinderte Menschen Dienstleistungen einkaufen, die sie zur Unterstützung im Alltag benötigen. Der Assistenzbeitrag baut auf den Erfahrungen aus dem Pilotversuch Assistenzbudget auf, ist aber so ausgestaltet, dass er für die Invalidenversicherung kostenneutral eingeführt werden kann. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Seit dem 1. Januar 2006 wird in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Wallis der Pilotversuch Assistenzbudget durchgeführt. Mit dem Assistenzbudget erhalten Menschen mit einer Behinderung zusätzliche finanzielle Mittel, um Personen anzustellen, die sie in der Alltagsbewältigung unterstützen. Die Evaluation des Pilotversuchs habe den hohen Nutzen für die Personen mit Behinderung bestätigt. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sowie gesellschaftliche Integration erhöhten sich deutlich und Angehörige werden entlastet. Als Folge der besseren Versorgung mit Hilfeleistungen zu Hause werden Heimaustritte ermöglicht sowie Heimeintritte vermieden oder verzögert. Allerdings wurde die Erwartung, wonach das im Pilotversuch getestete Assistenzmodell insgesamt kostenneutral eingeführt werden könne, bei weitem nicht erfüllt.

Nach Ablauf des befristeten Pilotversuchs soll nun eine definitive Regelung getroffen werden. Mit dem geplanten Assistenzbeitrag werden zahlreiche positive Aspekte des Pilotversuchs übernommen. Das Modell wird aber beschränkt. So wird die Zielgruppe auf mündige erwachsene Versicherte eingegrenzt, welche bereits in einem gewissen Mass selbstständig sind und die mit dem Assistenzbeitrag verbundene Eigenverantwortung übernehmen können. Zudem wird nur für Assistenzleistungen, die durch direkt angestellte Personen erbracht werden, ein Beitrag entrichtet. Assistenzleistungen von Angehörigen oder von Organisationen werden im Rahmen des Assistenzbeitrags nicht entschädigt. Der neue Assistenzbeitrag, der in Ergänzung zur Hilflosenentschädigung ausgerichtet wird, beläuft sich im Durchschnitt auf 20.000 Franken pro Jahr und Person. Es wird mittelfristig mit rund 4.000 Personen gerechnet, die einen Assistenzbeitrag in Anspruch nehmen werden.

Erwartet werden Kosten zulasten der Invalidenversicherung von jährlich 85 Millionen Franken. Der Assistenzbeitrag soll für die IV kostenneutral eingeführt werden. Dazu sollen die Einsparungen der Kantone, Gemeinden und der Krankenversicherung infolge von Heimaustritten, vermiedenen Heimeintritten sowie der Ablösung von Spitex zumindest teilweise zugunsten der IV ausgeglichen werden. Dies erfolgt, indem die IV ihre Hilflosenentschädigung für Personen im Heim halbiert. Im Gegenzug erhöhen die Kantone die Ergänzungsleistungen an Bezüger/innen von Hilflosenentschädigungen und die Betriebsbeiträge an Heime entsprechend. Die noch verbleibenden Mehrausgaben werden durch Einsparungen innerhalb der IV kompensiert.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, einen entsprechenden Entwurf für die Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Vernehmlassungsvorlage) auszuarbeiten.

„Die nächste Hürde ist geschafft und wir danken dem Bundesrat, den Zuständigen im BSV und allen anderen unterstützenden Personen. Für minderjährige und erwachsene Behinderte mit gesetzlicher Vertretung werden wir uns in den kommenden Monaten einsetzen, damit auch diesen der Assistenzbeitrag eine Alternative zum herkömmlichen Betreuungssystem eröffnet“, erklärte Katharina Kanka von der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS).

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