Schweizer Recht vor fremdem Recht?

Schweizer Recht vor fremdem Recht - das ist Thema eines Parteitags der Schweizerischen Volkspartei (SVP) am 25. Oktober 2014.

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Wie Parteipräsident Toni Brunner ankündigte, hat der Zentralvorstand beschlossen, dann auch einen Grundsatzentscheid für die Lancierung einer Volksinitiative zur Umsetzung von Volksentscheiden zu fällen.

Mit ihrer „Volksinitiative zur Umsetzung von Volksentscheiden“ will die konservative Partei das Land weiter aus den internationalen Verflechtungen herauslösen. „Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“, ist die Initiative untertitelt.

Geworben wird für einen Kurs radikaler Eigenständigkeit. Dessen Kritiker befürchten bei einem Erfolg der Initiative einen Marsch in die Isolation.

Die SVP möchte in der Verfassung einen Artikel verankern, wonach Schweizer Recht Vorrang haben soll vor internationalem Recht. Die Landesverfassung solle künftig „oberste Rechtsquelle“ sein und nicht das Völkerrecht. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sollen zum Beispiel in der Schweiz nicht mehr verbindlich sein.

Wenn die Initiative zur Abstimmung zugelassen oder gar angenommen wird, wäre auch die gerade vor etwas mehr als vier Monaten in der Schweiz in Kraft gesetzte Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen nicht mehr bindendes Recht, so David Sims gegenüber kobinet, der eine Stellungnahme seines Verbands übermittelte.

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