Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen

Schellhorn auf Enquete: Land Salzburg will die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen

Gruppenbild der ReferentInnen der Salzburger Tagung 140226
LMZ/Neumayr

„Wir brechen jetzt auf und machen uns auf den Weg.“ Dies erklärte Sozialreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn heute, 26. Februar, bei der Eröffnung der Enquete „Selbstbestimmtes Wohnen für alle Menschen mit Behinderungen“ im Parkhotel Brunauer in Salzburg. (Siehe Fotos)
Das „auf den Weg machen“ beziehe sich auf viele Bereiche dieser Querschnittsmaterie, betonte der Sozialreferent: „Wir wollen in Salzburg die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen. Das reicht vom gemeindenahen Wohnen bis zu barrierefreien Museen, vom Arbeitsmarkt bis zum öffentlichen Verkehr, von allen öffentlichen Einrichtungen bis zu den Schulen, von der Bewusstseinsbildung bis zu anderen Begriffen und einer anderen Sprache.“

So seien etwa immer noch verbreitete Diktionen wie die „Ärmsten der Armen“, wenn es um Menschen mit Behinderungen geht, nicht böse gemeint, aber veraltet und eigentlich beleidigend.

Schellhorn betonte die Notwendigkeit der Novellierung des schon mit dem Namen „Behindertengesetz“ veralteten Landesgesetzes aus dem Jahr 1981. Das neue Gesetz trage den Arbeitstitel „Inklusionsgesetz“, was schon für einen anderen Geist spreche. Schellhorn: „Das alte Gesetz ermöglicht uns eine gut funktionierende ‚Behindertenhilfe‘, ist aber einfach nicht mehr zeitgemäß und kann viele Themen, die in der UN-Konvention eingefordert werden, nicht mehr abdecken.“

Eine durchgehend inklusive Haltung

Das Land Salzburg gebe im aktuellen Budget 81 Millionen Euro für „Behindertenhilfe“ aus. Allein von 2013 auf 2014 seien die Gelder von 76 auf 81 Millionen Euro gestiegen. „Aber“, so der Landesrat, „es geht nicht nur um das leider sehr knappe Geld, sondern vor allem auch um eine durchgehend inklusive Haltung“.

Ein Eckpunkt des neuen Gesetzes würden neue Wohnformen sein, die auch den geäußerten Wünschen nach Selbständigkeit und Individualität entsprechen. Der etwa in Schernberg/Schwarzach begangene Weg der Peer-Befragung (Menschen mit Behinderungen befragen Menschen mit Behinderungen) zu den Wohnwünschen oder die Peer-Befragungen in den Werkstätten der Lebenshilfe seien dafür vorbildlich. Persönliche Assistenz als Grundpfeiler für ein selbstbestimmtes Leben werde ebenfalls im neuen Gesetz verankert werden.

Schellhorn: „Die Wohnformen müssen sich an die Bedürfnisse der Menschen anpassen und nicht umgekehrt. Auch unsere angebotenen Produkte müssen flexibler und spezifischer werden, sowohl in der Tagesbetreuung wie auch im Wohnbereich. Wichtig ist auch der weitere Ausbau ambulanter Dienste. Wir brauchen so viel Vollbetreuung wie nötig, aber auch nicht mehr als notwendig.“

Mit dem neuen Gesetz werde auch der Behindertenbeirat, der schon einmal einen zaghaften Anlauf genommen habe, eine Revitalisierung bzw. einen Neustart als beratendes und forderndes Gremium erleben. Der über den Erwartungen liegende zahlreiche Besuch der Enquete zeige die hohe Erwartungshaltung und das sich rapide verändernde Bewusstsein.

Schellhorn betonte, dass er das als Auftrag empfinde und bedankte sich bei den Organisatorinnen und Organisatoren aus der Sozialabteilung des Landes und aus seinem Büro. Sie hätten tolle Arbeit geleistet. Monika Rauchberger, Projektleiterin von WIBS („Wir Informieren und Beraten Selbst“) aus Innsbruck hielt ihr Eröffnungsreferat zum Thema „Mein langer Weg von einer Großeinrichtung in eine eigene Wohnung. Ein persönlicher Erfahrungsbericht.“

Seifert: Kultur des Zusammenlebens, die niemanden ausschließt

Die Vorsitzende der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft, Dr. Monika Seifert, Berlin, betonte in ihrem Impulsreferat „Selbstbestimmt Leben – mittendrin. Neue Herausforderungen für Einrichtungen, Dienste und das Gemeinwesen“, dass in Österreich noch rund 13.000 Menschen mit Behinderungen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen leben, ein Sachverhalt, der nicht mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar ist.

Die Österreichische Bundesregierung erkläre in ihrem Nationalen Aktionsplan Behinderung (2012 – 2020) im Bereich des Wohnens ein umfassendes Programm der De-Institutionalisierung in allen neun Bundesländern für notwendig. Schwerpunkte des Programms sind der Abbau von Großeinrichtungen und der Aufbau von Unterstützungsleistungen, die auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Im Vortrag wurden Chancen, mögliche Probleme und grundlegende Voraussetzungen der Veränderungsprozesse dargestellt und Impulse zur Weiterentwicklung der Wohnangebote gegeben.

Deutlich wurde, dass es im Zeichen von Inklusion nicht allein um individuell passende selbst gewählte Wohnformen mit entsprechender Unterstützung geht, sondern immer auch um die soziale Einbindung in den Stadtteil, das Dorf oder die Gemeinde. Ziel sei eine neue Kultur des Zusammenlebens, die niemanden ausschließt. „Sozialraumorientierte Ansätze sind ein geeignetes Medium zur Annäherung an dieses Ziel. Die Verbesserung der Teilhabechancen wird gestützt durch örtliche Teilhabeplanungen in kommunaler Verantwortung“, so Seifert.

Schulze: Menschen mit Behinderungen nicht in Watte wickeln

Menschenrechtskonsulentin Dr. Marianne Schulze aus Wien plädierte in ihrem Impulsreferat: „Selbstbestimmung und Wohnortwahl aus menschenrechtlicher Sicht“ dafür, herkömmliche Bilder zu hinterfragen. „Der Umgang mit Menschen mit Behinderungen muss selbstverständlich auf Augenhöhe passieren. Tendenzen, Menschen mit Behinderungen ‚in Watte zu wickeln‘ müssen einem chancengleichen Recht, Fehler zu machen, Platz machen.“ Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umschreibe den bekannten Menschenrechtskatalog in barrierefreier und inklusiver Weise. Zentrales Anliegen sei die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte und damit als Träger/innen von Rechten und Pflichten wahrgenommen werden.

„Selbstbestimmung ist für die gesellschaftspolitische Mitte eine Selbstverständlichkeit. Das muss sie auch für Menschen mit Behinderungen sein. Nicht zuletzt, weil es ungesund ist, nicht selbst zu entscheiden“, so Schulze.

Artikel 4 der Konvention schreibt unter anderem vor, dass Praktiken und Handlungen durch staatliche Behörden und öffentliche Einrichtungen in Einklang mit dieser sein müssen, das betrifft unter anderem die Verwirklichung von selbstbestimmtem Leben. „Wo und mit wem man wie lebt, ist Teil von Identität, ist Teil von Selbstbestimmung. Die Konvention betont, dass die Wahlmöglichkeiten – also die Optionen für verschiedene Wohnformen – chancengleich sichergestellt werden müssen. Für Vertreter/innen der gesellschaftspolitischen Mitte ist es denkunmöglich in einer ‚Institution‘ zu leben, für alle Menschen mit Behinderungen hat das ebenso zu sein. Die Konvention legt dies verbindlich fest“, sagte Schulze.

Weitere Referenten bei der Enquete waren Wolfgang Waldmüller, Geschäftsführer des Hauses der Barmherzigkeit aus Wien, Mag. Barbara Weibold vom Ludwig Boltzmann Institut für Sozialpsychiatrie, die Tiroler Sozialreferentin Landesrätin Dr. Christine Baur, Mag. Monika Schmerold, Obfrau des Vereins knack:punkt – Selbstbestimmt Leben Salzburg, Mag. Christian Berger, Geschäftsführer des Vereins für Sachwalterschaft und Bewohner/innenvertretung, Volksanwalt Dr. Günther Kräuter sowie Martin Ladstätter, Gründungsmitglied des ersten österreichischen Zentrums für Selbstbestimmtes Leben.

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  • SELBSTBESTIMMTES WOHNEN BEDEUTET ABER AUCH : VOLLAUF TRANSPARENTE VERTRÄGE für die GESAMTE BETREUUNG !

    Wie einer tagesaktuellen Meldung des VKI Wien soeben zu entnehmen ist, hat der OGH in Wien im Rahmen einer VKI – Verbandsklage gegen die “ Lebenshilfe Wien “ im Urteil 3. Instanz die beiden Vorinstanzen umgestossen und die LHW zur Rückzahlung rechtswidrig verlangter “ ZUSATZENTGELTE “ verdonnert.

    Dieses Urteil „IM NAMEN DER REPUBLIK“ unter GZ 7 Ob 232/13p vom 29.1.2014 bietet uns erneut tiefgehenden Einblick in das ganz große Chaos um die Heimverträge etc. in den Behindertenheimen. Denn während diese LH Wien mit jedem Aspiranten einen solchen Vertrag privatrechtlich abschließt und sich somit dem bundesrechtlichen KSchG ( Konsumentenschutzgesetz) unterwirft, praktizieren offensichtlich alle 8 anderen “ Lebenshilfen “ einen ganz anderen Weg, indem sie sich mit einem landesrechtlichen Einweisungsbescheid nach dem jeweiligen Behindertengesetz etc. “ BEGNÜGEN “ ! Mit dem Ergebnis, dass eben überhaupt kein privatrechtliches Heimverhältnis gesehen wird und somit keine Klagsmöglichkeit vor den ordentlichen Zivilgerichten gegeben ist……wahrlich praktisch über die Maßen !

    In der tagesaktuellen Aussendung des OTS wird jedoch berichtet und behauptet ganz kühn : “ Betagte oder behinderte Menschen sind oft darauf angewiesen, in Pflegeheimen zu wohnen. In solchen Fällen M U S S mit dem jeweiligen Heimträger ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen werden. ………“ Wie passt das zusammen mit der Praxis hier in Salzburg, solche privatrechtlichen Verträge strikt zu verweigern seitens der Geschäftsführung der angeblichen “ LEBENS – HILFE “ ??? Wieso werden vom landeseigenen “ KONRADINUM “ Heimverträge abgeschlossen und auch von “ SCHERNBERG „, nicht jedoch vom deutlichen “ Marktführer “ LHS ? Wieso verweigert das BG Salzburg diesbezüglich das Urteil ?

  • SELBSTBESTIMMTES WOHNEN BEDEUTET AUCH : KEINERLEI AUFENTHALTSBESTIMMUNG durch den SACHWALTER oder RICHTER !!!


    Man möchte es wahrlich heute im Jahre 2014 nicht für möglich halten : noch immer verwenden diverse Bezirksgerichte hier im wilden ÖSISTAN anlässlich einer Sachwalterbestellung Formulare, wo die “ AUFENTHALTSBESTIMMUNG “ zum Ankreuzen ist und wird nach wie vor von Dutzenden Pflegschaftsrichtern tatsächlich auch angekreuzt !

    Dies extrem im Widerspruch zur gesetzgeberischen Anordnung des Nationalrates anlässlich des KindRÄG 2001, also vor mehr als 13 Jahren ! Damals wollte nämlich tatsächlich diese überaus hinterlistige Bundesregierung ein solches diktatorisches Aufenthaltsbestimmungsrecht des Sachwalters im ABGB verankern lassen, was jedoch vom Justizausschuss des Nationalrates mit deutlichen Worten verworfen worden und auch vom Plenum so übernommen worden ist. Somit gibt es keinerlei Zwangsbefugnisse des Sachwalters gegenüber seinem Klienten, weder bei der Wohnort – , noch bei der separat zu betrachtenden “ Aufenthaltsbestimmung „. Schrecklich genug, dass sich das noch immer nicht zu allen Pflegschaftsrichtern durchgesprochen hat .

    Und genauso absurd ist die immer wieder ins Spiel gebrachte angebliche “ WEISUNGSBEFUGNIS “ des P – Richters gegenüber dem Sachwalter, insbesondere wenn großangelegte Koalitionen besonders hilflose Personen in ein Heim abschieben wollen und der Sachwalter nicht “ mitspielt „. Diesbezüglich gibt es eine ganz deutliche oberstgerichtliche Judikatur und auch sämtliche Grundsätze der UN – BRK verbieten striktest die Abschiebung in segregierende Sonderwelten gegen den erklärten Willen eines Pflegebedürftigen oder auch nur bei fehlender Äusserungsmöglichkeit !

    Höchste Zeit für umfassende Nachschulungsmassnahmen seitens der Zivilrechtssektion im BMJ nach dem Vorbild der Schulungen zum UN – KRK über die Kinderrechte !

  • SELBSTBESTIMMTES WOHNEN DULDET KEINERLEI FREIHEITSBESCHRÄNKUNG !

    Wer als Heimbetreiber also das Heimvertragsrecht sabotiert und sich “ begnügt “ mit sozialbehördlicher Einweisung der Klienten, der sabotiert automatisch auch das zweite unverzichtbare Schutzgesetz für die Heimbewohner und Werkstättenklienten, nämlich das HEIMAUFENTHALTSGESETZ 2004 des Bundes !

    Denn dieses zweite Gesetz ist total abhängig vom ersten , sie bilden defacto eine untrennbare Einheit und es war ein Kardinalfehler der Legistik, hier 2 separate Gesetze zu schaffen, weil das von den Heimbewohnern sowieso kein einziger begreift, warum das so derart kompliziert sein muss Siehe dazu die umfangreichen kritischen Stellungnahmen im Ministerialentwurf von 2002, auffindbar wie alles andere im http://www.ris.bka.gv.at !

    Wer die im § 27 e des Heimvertragsgesetzes ( Novelle des Konsumentenschutzgesetzes !) verankerte besondere VERTRAUENSPERSON unterschlägt, indem er die Namhaftmachung derselben durch den Heimbewohner praktisch verunmöglicht durch Nichtausfolgung des Heimvertrages, ja derselbe Täter paralysiert auch die Schutzfunktion des Heimaufenthaltsgesetzes, weil das Einschreiten dieser unverzichtbaren Vertrauensperson bis zum OGH in Wien unmöglich gemacht wird . Geht ‚ s noch hinterhältiger , geht ‚ s noch perfider ???

    Nochmals zum VA – Bericht Salzburg für 1999 und 2000 auf der Seite 23 ganz unten : “ Weder Heimbewohnern noch deren Angehörigen sind langwierige zivilrechtliche Verfahren mit einem Heimträger zumutbar . Auch in Österreich könnte die KLagslegitimation durch ein Bundesgesetz auf Verbraucherschutzorganisationen, Senioren – und Pensionistenverbände ausgedehnt werden. Diese wären auch im Sinne des § 29 KSchG zur Verbandsklage berechtigt…………“ Auffällig hier besonders, dass die Interessensvertretungen von Behinderten fehlen ! Sie waren jedoch im 1. Entwurf !

  • NOCHMALS VOLKSANWALTSCHAFT IM JAHRE 2001 zum HEIMVERTRAG :

    Im Landtagsbericht für Salzburg 1999 und 2000 auf der Seite 21 findet man in deutlichster Form die geradezu “ dogmatische “ Grundwahrheit von der Volxi Wien in einfachste Worte gefasst :

    “ Die Gewährung stationärer Versorgung in einem Alten – oder Pflegeheim beruht auf PRIVATRECHTLICHEN VEREINBARUNGEN zwischen dem einzelnen Bewohner bzw. der stationär versorgten Person und dem jeweiligen Heimträger. Dies auch dann, wenn die Einweisung in Einrichtungen sowie die Kostentragung durch den zuständigen Sozialhilfeträger bescheidmäßig verfügt wurde. “

    Einfacher und zutreffender kann man es wahrlich nicht mehr ausdrücken : ausnahmslos jeder Heimeintritt bewirkt von sich aus ein ganz besonderes Rechtsverhältnis zwischen dem meist wehrlosen und schwachen Heimling gegenüber dem Heimbetreiber . Wenngleich der OGH in Wien in den vergangenen Jahren in mehreren sehr fragwürdigen Entscheidungen eine völlig konträre Doktrin diesbezüglich aufgestellt hat, trifft doch nur das zu, was die VA damals im Frühjahr 2001 in mehreren Länderberichten behauptet hat. Das war also noch vor Inkrafttreten des Heimvertragsgesetzes 2004 !!

    Die derzeitige Situation könnte nicht widersprüchlicher sein : SCHERNBERG offeriert auf der Internet – Homepage sogar 2 separate Versionen Heimvertrag zum Auswählen in vollständiger Form und kontrahiert ausdrücklich mit jedem Bewohner. Das unmittelbar landeseigene KONRADINUM in Eugendorf bietet auch auf der Homepage deutliche Infos zum Heimvertragsabschluss an . Jedoch man sucht nach wie vor völlig vergeblich auf der Homepage der “ Lebenshilfe “ nach entsprechenden Informationen – das gesamte Heimvertragsgesetz wird mit einer einzigen Handbewegung vom Tisch gefegt ! Wie ist das nur möglich ??? Auch dafür trägt Landesrat Heinrich SCHELLHORN volle Verantwortung !

  • Die Enquete SELBSTBESTIMMTES WOHNEN für Menschen mit Behinderung war ein guter Anfang, und ich anerkenne die guten, wenn auch längst überfälligen Vorsätze – fragt sich nur, wann und wie diese umgesetzt werden. Daß im Volksanwaltschafts-Bericht das Thema „Heimvertrag“ für Behinderte mit keinem Wort erwähnt wird, habe ich nicht anders erwartet !
    So lange diese Selbstverständlichkeit nicht eingehalten wird von ALLEN Institutionen, sind alles nur schöne Worte und wirkungslos. Diese selbstverständlichen Rechte den Behinderten zu verweigern, ist für mich unfassbar, und daß dies mit ausdrücklicher Billigung des Pflegschaftsgerichtes Salzburg und mancher Sachwalter geschieht, setzt der Absurdität die Krone auf.
    Sämtliche mit dem Heimvertrag verbundenen Rechte wie z. B. in den Seniorenheimen werden damit einfach vom Tisch gefegt. Aussagen der Betroffenen werden als nicht authentisch bezeichnet, ja welche Unverschämtheiten hat man noch auf Lager ? Auch Behinderte haben Rechte, die DRINGEND durchgesetzt werden müssen. Die mittelalterlichen Zustände verlangen nach Veränderung, die UN – Konvention muß umgesetzt werden. Das müssen endlich auch die Gerichte zur Kenntnis nehmen. Stattdessen wird weitergewurstelt wie bisher, Vefahren werden in die Länge gezogen oder gleich gegen die Wand gefahren.
    Die Behinderten und Besachwalteten können sich ja nicht helfen !
    Es muß ein Sturm der Erneuerung hinwegfegen über die verkrusteten Zustände, endlich den Menschenrechten zum Durchbruch verholfen werden und eine neue Betrachtungsweise muß Platz greifen, damit die De – Institutionalisierung verwirklicht werden kann. Behinderte Menschen haben ein Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben nach ihren eigenen Wünschen, und dabei sollen sie Hilfestellung erhalten. Nicht die Institutionen sind wichtig, sondern unsere behinderten Angehörigen. Persönliche Assistenz und persönliches Budget sind die Voraussetzung dafür.


  • VOLKSANWALTSCHAFTSBERICHT SALZBURG IGNORIERT ALLE TIEFGEHENDEN PROBLEME !

    Mit fast einem vollen Jahr unerklärlichem Rückstand ist nun tatsächlich gestern, Faschingdienstag 4. März 2014 , auf der Homepage der Volksanwaltschaft Wien der überfällige Doppel – Jahresbericht Salzurg für 2011 und 2012 veröffentlicht worden. Zu unserem unermesslichen Entsetzen wird der gesamte riesige SKANDALFALL um die systematische Heimvertragsverweigerung in den Behindertenheimen der angeblichen “ Lebenshilfe “ Salzburg mit keinem einzigen Wort auch nur erwähnt !!!

    Die kriminellen Elemente haben also auch im Bereich der VA ihre subversiven Intrigen erfolgreich durchgesetzt ! Mit keinem einzigen Wort werden die massiven Menschenrechtsverletzungen in diesen KZ – artig betriebenen Exklusionsanstalten zur Sprache gebracht. Das erklärt eindeutig nachträglich, warum man vorher sämtliche pflichtgemäßen Behübschungs – und Verharmlosungsveranstaltungen ungestört über die Bühne gehen lassen wollte ! So zum Beispiel die Vorstellung der VA – Kommission 2 in der alten Bibliotheksaula vor etlichen Monaten und zuletzt nun die hier protokollierte Enquete im Seminarhotel Brunauer in Salzburg.

    Schämt euch nun vor aller Welt ihr Verantwortlichen : ihr treibet ein äußerst verwerfliches Ränkespiel, das man nur mehr als hochkriminelle Sabotage an den elementarsten Menschenrechten bezeichnen muss. Wir werden jedoch völlig unbeirrbar und auch unaufhaltsam das gesamte Ausmaß dieser Verschwörung nun aufdecken und vollinhaltlich veröffentlichen in geeigneter Weise, so zum Beispiel in WOLFGANGS BLOG ENTHINDERUNGSEXPERTE . Es schreit förmlich zum Himmel, mit welcher Falschheit, Verlogenheit und Ausflüchtigkeit in diesem konkreten Fall die angebliche Volksanwaltschaft herummurxt !

    Pünktlich am 1.Juli 2012 hatten wir unsere umfassende Beschwerde der VA vorgelegt und veröffentlicht im Wikilegia unter “ Behindertenheime „

  • Als „gebranntes Kind“ wird mir bei Formulierungen wie „Menschen mit Behinderungen (nicht) in Watte… wickeln“ sehr, sehr unwohl.
    Allzu lange und allzu oft hat man mit solchen Formulierungen begonnen um dann mit „wo gehobelt wird, fallen auch Späne“, „man kann es nicht allen recht machen“ „seien sie doch nicht so zimperlich“ fortzufahren mit Grobheiten, Diskriminierung und Unmenschlichkeit.
    Ich gehe davon aus, dass Frau Schulze das nicht so meint, aber ich weiß, was in vielen Gehirnen von Verantwortungsträgern, die ja alle sparen müssen, vor sich geht.
    Zahlreiche Verschlechterungen für MmB in den letzten Jahren sprechen eine deutliche Sprache (Pensionsreform 2003, NoVA-Erstattungs-Streichung, Fehlende Valorisierung des Pflegegeldes, Rückbau der Landesbauordnung in OÖ. etc.).
    „Nicht in Watte packen“ heißt nur allzu oft „fallen lassen“, ausgrenzen, schlechter stellen.

  • Ja – ich sehe auch, dass „das Eingemachte“ erst aus- und an zu packen ist. Und doch – da weht endlich ein anderer Wind . Die, die wir bis jetzt eher mühsam überzeugen mussten, dass Selbstbestimmtes Leben für alle eine Option ist, richten selber eine solche Veranstaltung aus!
    UND es wird jetzt drum gehen, wie diese frische Brise zum fälligen Sturm werden kann der sich in der Landesgesetzgebung niederschlägt. Die Vorgaben (un- Konvention) sind günstig, die Umsetzung wird auch in Salzburg Druck der betroffenen (also aller demokratiebewussten) Bürger und Bürgerinnen brauchen. Wie kann das konstruktiv gehen? Bitte um konkrete „VernbündungsIdeen“ …..

  • WIEDER NUR ABSICHTSERKLÄRUNGEN ???

    Ziemlich zäh und auch sehr sehr mühsam, wie nun sogar hier im extrem rückständigen Bundesland Salzburg die Debatte betreffend echte “ INKLUSION “ in Gang kommt ! Nach wie vor dominieren die sogenannten “ EINRICHTUNGEN “ auch den angeblichen Erneuerungsprozess, sie wollen keineswegs “ Marktanteile “ abgeben an nicht in geicher Weise “ eingerichtete “ engagierte Einzelpersonen, an nahe Angehörige und enge Freunde der Klienten etc…………

    Während der gesamten gestrigen Enquete wurde wieder einmal das zugrundeliegende Hauptproblem nicht in Erwähnung gebracht : das Land läßt sich von diesen etablierten “ Einrichtungen “ in die Geiselhaft nehmen, das gesamte Geld wird so bereits im Vorfeld total verplant für “ institutionelle “ Lösungen, seien sie noch so innovativ und auch “ inklusiv „. Wir brauchen jedoch eine radikale Umkehr der gesamten Zuweisungsmaschinerie von bescheidförmig angeordneten sogenannten “ MASSNAHMEN “ als Sachleistungen in Richtung ausschließlicher Direktzahlung an die Betroffenen als Persönliches Budget zum freien Einkauf der erforderlichen Assistenz am freien Markt.

    Mehr als vage Absichtserklärungen waren gestern trotz aller Bemühungen seitens Landesrat Heinrich SCHELLHORN 6 Co. nicht vernehmbar . Noch immer nicht in konkreter Sichtweite ein erster Diskussionsentwurf für das seit vielen Jahren versprochene neue “ Inklusiongesetz “ . Noch immer totale Geheimhaltung bezüglich der diversen Partnerschaftsverträge mit den etablierten Einrichtungen und betreffend die alles dominierenden Tagsatzverhandlungen.

    Ein unüberhörbarer & unübersehbarer AUFTAKT für eine lange gemeinsame Reise war es jedoch sicher und die für die Organisation im Vorfeld und für die Moderation vor Ort Verantwortlichen verdienen höchstes Lob & Anerkennung. Jetzt müssen wir hier im gesamten Bundesland die positiven Kräfte bündeln und vereinig