Selbstbestimmung – Fremdbestimmung

Behinderte Menschen sind nach wie vor täglich in wichtigen Lebensbereichen erheblichen Benachteiligungen ausgesetzt, trotz Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Finger in Grossaufnahme
NINLIL

Dort heißt es: ”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.”

Selbstbestimmtes Leben ist eine Philosophie und eine Bewegung von Menschen mit Behinderung, die sich für Chancengleichheit, mehr Respekt, Selbstbestimmung / Selbstverantwortung im Lebensalltag und gegen Fremdbestimmung einsetzen.

Die women-firstgruppe, die 2001 gegründet wurde, ist auch eine Selbstbestimmungsgruppe, aber nur mit Frauen.

Zentral ist die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen, wie wohnen, arbeiten gehen und Urlaub machen.

Manchmal ist Unterstützung nützlich. Wenn Unterstützung nützlich sein soll, dann für und mit der Frau, die diese Hilfe benötigt. Entscheidungen müssen mit ihr getroffen werden. Sie selbst weiß in der Regel was sie wann, wie, wie oft und von wem braucht.

Hier eine Sammlung von Aussagen von Frauen, die als geistig oder mehrfach behindert klassifiziert werden, was sie unter Selbstbestimmung verstehen:

  • „Eine eigene Wohnung haben. Selbst bestimmen, wo diese Wohnung ist.“
  • „Selbständig sein. Eine eigene Wohnung haben.“
  • „Alleine wohnen und in den Urlaub fahren.“
  • „Arbeiten gehen.“
  • „Selbst bestimmen wieviel Geld ich ausgebe.“
  • „Kein Betreuer sagt mir was ich tun muss.“
  • „Gemeinsam mit der Betreuerin Treffen und Termine ausmachen.“
  • „Das Recht auf persönliche Assistenz.“
  • „Wichtig ist, daß es einen Vertrag zwischen Kundin und der Assistentin gibt. Wie und wo die Kundin unterstützt wird bestimmt die Kundin.“

Kein Mensch auf dieser Welt – gleich ob behindert oder nicht – ist gänzlich selbstbestimmt. Aber für Menschen, die als geistig oder mehrfach behindert klassifiziert werden, ist entscheidend, daß in der Aneignung von Selbstbestimmung Fremdbestimmung und Bevormundung keine Rolle spielen. Eine Vielzahl an Gestaltungsräumen muß dafür gegeben und Fehler und Fehlschläge ebenso erlaubt sein.

Wenn Du uns dazu Dein Verständnis von Selbstbestimmung oder Deine Erfahrung mit Selbstbestimmung mitteilen möchtest, gibt es hier die Gelegenheit dazu.

Übrigens, die women-firstgruppe trifft sich einmal im Monat.

Bei Interesse wird um Anmeldung gebeten:
Michaela Neubauer
Tel: 01 / 714 39 39.

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