ÖAR zur Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens": Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und Gleichstellung muss bis ans Ende des Lebens selbstverständlich sein. Die Neuausrichtung des Gesundheitswesens an Menschenrechten ist gefordert.
Die ÖAR fordert die Sicherstellung und den Schutz der bereits jetzt geltenden Menschenrechte umfassend für alle jene Menschen, die sich möglicherweise im letzten Abschnitt ihres Lebens befinden.
Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe bis zum Ende des Lebens wird ermöglicht, indem das Umfeld und die Rahmenbedingungen individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Palliativmedizinische fachliche Standards weiterentwickeln und deren Anwendung im gesamten Gesundheitswesen sicherstellen
In vorbildlichen Hospizen, auf palliativen Abteilungen oder in der Intensivmedizin ist vielerorts bereits ein hohes fachliches und menschliches Niveau erreicht. Das ist eine gute Ausgangsbasis für den flächendeckenden Ausbau dieser Angebote.
Dazu gehört auch die Begleitung und Entlastung von Angehörigen und Bezugspersonen. Etwa sind intensivmedizinische Abteilungen so zu gestalten, dass nicht nur die dort oft lange verweilende PatientInnen, sondern auch deren Angehörige und Freunde ein Ambiente vorfinden, das emotionale Geborgenheit und Sicherheit vermittelt und Rückzugsräume anbietet.
Eine umfassenden Schulung und Sensibilisierung des Fachpersonals für den Umgang mit Menschen am Lebensende ist dazu unbedingt erforderlich. Die Schaffung guter Rahmenbedingungen ist eine wesentliche Voraussetzung um Empathie und Wertschätzung des Personals im Umgang mit PatientInnen sicherzustellen.
So ist eine Kultur zu schaffen, in der die Einholung der Zustimmung auch zu Pflegehandlungen ebenso selbstverständlich ist wie Angebote zur unterstützten Entscheidungsfindung. PatientInnen wird im Falle von Einschränkungen auch am Lebensende größtmögliche Selbstbestimmung ermöglicht.
„Selbstbestimmung bei persönlicher Beeinträchtigung ist die zentrale Forderung der Menschen mit Behinderungen, da diese gerade in Phasen besonderer Einschränkung ein entscheidendes Element für ein erfülltes Leben für Menschen mit Behinderungen darstellt. Das betrifft auch das mögliche Ende des Lebens“, fasst ÖAR-Generalsekretärin, Mag.a Eringard Kaufmann zusammen.