Sendung Bürgeranwalt fragt nach: Fehlende Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden – was hat sich getan?

2018 testeten Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und ein Student im Rollstuhl einzelne Wiener Museen auf Barrierefreiheit. Damals fiel ihre Beurteilung der Zugänglichkeit schlecht aus. Wie sieht es jetzt aus? Der Bürgeranwalt hat erneut nachgefragt.

Kunsthistorisches Museum in Wien
BIZEPS

Auch ältere öffentliche Gebäude müssen laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz barrierefrei zugänglich sein. Im Dezember 2018 wurden auf Anregung der Volksanwaltschaft einzelne Wiener Museen auf ihre Zugänglichkeit getestet.

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und ein Student im Rollstuhl bewerteten die Zugänglichkeit mit Schulnoten. Damals waren die Ergebnisse, was die Zugänglichkeit des Kunsthistorischen Museums oder des Museums für angewandte Kunst (MAK) betrifft, ernüchternd.

Bessere Noten und Aussicht auf weitere Umbauten

Schwere Türen und eine Treppe ohne Geländer machten es dem Behindertenanwalt 2018 schwer ins Kunsthistorische Museum hineinzukommen. Er gab dem Eingang des Kunsthistorischen Museums die Note Drei bis Vier. Der Student im Rollstuhl beurteilte den Seiteneingang damals mit Drei bis Drei Plus. Gleich fiel die Beurteilung des Naturhistorischen Museums aus.

Bessere Noten erhielt der barrierefreie Zugang zum Prunksaal der Österreichischen Nationalbibliothek. Hofer benotete ihn mit Zwei. Sehr schlecht war es um die Zugänglichkeit des Museums für angewandte Kunst bestellt. Der Haupteingang war nicht barrierefrei und  nur über Stufen zu erreichen. Die gepflasterte Rampe beim Personaleingang war sehr steil.

Was hat sich geändert?

Für die Bürgeranwaltssendung am 14. März 2020 wurde die Situation vor Ort noch einmal beurteilt. Bei den Haupteingängen des Natur- und Kunsthistorischen Museums gibt es jetzt Handläufe. Beim Seiteneingang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer hat man beim Kunsthistorischen Museum Kopfsteinpflaster entfernt und eine Rampe zum Lift errichtet.

Hofer, der 2018 den Haupteingang des Kunsthistorischen Museums noch mit Drei bis Vier beurteilte, gibt ihm jetzt eine Eins. Er könne gut hineingehen, sich festhalten und es gäbe keine Sturzgefahr mehr, erklärt Hofer. Die Tür ließe sich leichter als vorher öffnen. Auch Burghauptmann Reinhold Sahl sagt, dass sich einiges geändert hat. 

Beim MAK habe man das Projekt so weit auf den Weg gebracht, dass sich ein barrierefreier Zugang, der am aktuellsten Stand der Technik ist,  noch in diesem Jahr realisieren ließe. Er führt weiter aus, dass man die technische Barrierefreiheit schon in vielen Bereichen erreicht habe. All das, was technisch nicht zu realisieren sei, müsse man organisatorisch regeln, so Sahl.

Denkmalamt wird als Vorwand genommen

Volksanwalt Walter Rosenkranz weißt beim Bürgeranwalt darauf hin, dass im vorliegenden Fall der fehlenden Handläufe behauptet wurde, das Denkmalamt sei dagegen. Man habe aber nachgeforscht, so Rosenkranz und festgestellt, dass das Denkmalamt nicht einmal einen Antrag auf einen Handlauf gehabt hätte.

„Ich glaube das Denkmalamt ist hier eindeutig besser als sein Ruf, der hier manchmal gestreut wird, oft auch aus Bequemlichkeit“, so Rosenkranz.

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