Sickl: Altwerden in Würde hat auch seinen Preis

Pflegegeld-Einmalzahlung und pensionsrechtliche Absicherung für Familienangehörige

Elisabeth Sickl
BMSG

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, Dr. Elisabeth Sickl, bekräftigte heute, dass die aus budgetären Gründen verständlichen Sparmaßnahmen der Bundesregierung nicht zu Lasten der Schwächeren in unserer Gesellschaft gehen dürfen. Dies gelte insbesondere gegenüber den pflegebedürftigen Menschen in unserem Land.

Seit 1996 sei es zu keiner Anhebung des Pflegegeldes mehr gekommen, weshalb die Bundesregierung in ihrem Koalitionsübereinkommen eine Einmalzahlung für die Pflegegeldbezieher vereinbart habe.

Überdies verursache die demographische Entwicklung im Jahr 2001 einen Mehraufwand beim Pflegegeld in der Höhe von rund 500 Millionen Schilling. Die Zahl der Über-60-Jährigen werde im nächsten Jahr um etwa 2,7 Prozent steigen. „Älterwerden hat seinen Preis“, erklärte Sickl, „und es muss sichergestellt sein, dass alle Menschen in den Genuss der für sie notwendigen sozialmedizinischen Leistungen kommen.“

Diese Regierung werde alles daran setzen, dass es trotz der Einsparungspläne des Finanzministers zu keinen Verschlechterungen bei der sozialen Absicherung der schutz- und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger komme und die Pflegeleistungen durch die Familienangehörigen in entsprechender Form auch durch den Staat anerkannt und honoriert werden.

„Die Pflege alter und behinderter Menschen wird zu über 80 Prozent von Familienangehörigen besorgt. Würde man diese Arbeit durch soziale Dienste ersetzen wollen, so müsste der Staat rund 80 Milliarden Schilling mehr aufwenden. Daher habe ich eine Novelle des Bundespflegegeldgesetzes in Auftrag gegeben, mit der unter anderem die pensionsrechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen weiter verbessert werden soll“, schloss die Ministerin.

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