„So viel Service für 100 Euro“

Am 24. September hat der Klagsverband seine jährliche Klausur abgehalten. Bereits zum zweiten Mal war der Vormittag der Veranstaltung öffentlich. Zahlreiche Interessierte nützten die Gelegenheit, sich über die Arbeit des Klagsverbands zu informieren.

Martin Ladstätter - Vortrag bei der Klausur vom Klagsverband
Ludwig, Mag. Andrea

Eröffnet wurde die Klausur mit einer Präsentation von Vorstandsmitglied und BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter.

Er hat in seinem Vortrag besonders die Serviceleistungen hervorgehoben, die der Klagsverband seinen Mitgliedern anbietet: Für diese ist nicht nur die Vertretung bei Gerichtsverfahren kostenlos, im Mitgliedsbeitrag sind auch rechtliche Beratung und Schulung inkludiert. „Und das alles für schlappe 100 Euro im Jahr“, wie sich Martin Ladstätter ausgedrückt hat.

Tatsächlich ist die Anzahl der Mitgliedsvereine des Klagsverbands in den letzten Jahren rasant gestiegen. Aus drei Gründungsmitgliedern im Jahr 2004 sind 28 Mitglieder im Jahr 2012 geworden.

Ein Fall für den Klagsverband

Martin Ladstätter hat in seiner Präsentation auch ausgeführt, wie der Klagsverband entscheidet, welche Fälle vor Gericht vertreten werden. Dazu muss ein internes Gremium – der so genannte Klagsausschuss – entscheiden, ob der Fall angenommen wird. Grundlegend für die Entscheidung ist, ob der Klagsverband das Prozesskostenrisiko tragen kann. Im vergangenen Jahr hat der Klagsausschuss in 80 Prozent der Fälle für eine Übernahme durch den Klagsverband gestimmt. Nur 20 Prozent der Fälle wurden als zu riskant eingestuft.

Ausgewählte Fälle

Andrea Ludwig, die beim Klagsverband die Rechtsdurchsetzung leitet, hat in ihrer Präsentation drei exemplarische Fälle vorgestellt, die verdeutlichen sollten, auf was es bei einer Klage ankommt. Beim ersten Fall handelte es sich um eine rassistische Einlassverweigerung. Einer Frau mit dunkler Hautfarbe wurde der Einlass in ein Wiener Lokal verweigert. Der Fall endete 2011 mit einem Schadenersatz für die betroffene Frau.

Beim nächsten Fall ist es um eine Wiener Bäckerei gegangen. Diese war nach dem Umbau nicht mehr barrierefrei. Ein Rollstuhlfahrer klagte. Das Verfahren endete ebenfalls mit einem Schadenersatz für den Kläger. Andrea Ludwig betonte aber, dass für die beklagte Partei keine Verpflichtung besteht, die Barriere zu beseitigen.

Der dritte und letzte Fall endete ohne Urteil, weil die beklagte Partei noch vor Ende des Verfahrens bereit war, den geforderten Betrag zu bezahlen. Die betroffene Frau ist Ärztin, sie hat sich in einer Kuranstalt beworben, den Job aber nicht bekommen, weil sie ein Kopftuch trägt.

Angleichung des Diskriminierungsschutzes

Volker Frey, der Generalsekretär des Klagsverbands, hat in seiner Präsentation die Höhepunkte der Vereinsarbeit des letzten Jahres vorgestellt. Ein ganz wichtiger Punkt ist dabei die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, für die gerade das Begutachtungsverfahren läuft.

Laut Gleichbehandlungsgesetz ist außerhalb der Arbeitswelt nur geschützt, wer aufgrund seiner Herkunft oder aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wird. Sexuelle Orientierung, Alter oder Religion und Weltanschauung sind vom Gleichbehandlungsgesetz nicht umfasst. Diese Ungleichbehandlung der Gründe sei nicht tolerierbar, so Frey. An der Harmonisierung der Diskriminierungsgründe führe deshalb kein Weg vorbei.

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