Diakonie: Weiterhin Höchstsätze statt Mindeststandards, zu wenig fürs Wohnen, Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit Behinderungen
„Als einen ersten Schritt auf einem längeren Weg zu einer effektiven Armutsbekämpfung“, bezeichnet die Diakonie die vorgestellten Reparaturen des Sozialhilfegesetzes.
Die Härtefallklausel gibt den Ländern Spielraum, sie müssen diesen aber auch ergreifen, das gilt besonders für Niederösterreich.
Bei der Reparatur der Kürzungen betreuter Wohngemeinschaften ist darauf zu achten, dass die Regelung offen formuliert ist, damit nicht wieder vulnerable Personen hinausfallen.
„Bei Krisenzuwendungen des Bundes sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass diese nicht zu Lasten der Betroffenen angerechnet werden“, so die Diakonie. „Das festzuhalten, ist aber offensichtlich notwendig“.
Die Abschaffung der Pflegegeldanrechnung ist ein Beitrag zu österreichweit einheitlichen Lösungen.
Einen lohnenden Weg effektiver Armutsbekämpfung haben wir aber noch vor uns. Denn weiterhin gibt es nur Höchstsätze statt Mindeststandards, weiterhin gibt es zu wenig fürs Wohnen, weiterhin existiert die Pflicht zur Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit Behinderungen, weiterhin ist das Ziel der Armutsbekämpfung im Sozialhilfegesetz gestrichen, so die Diakonie abschließend.