Sozialhilfe statt Mindestsicherung – Kärnten entschärft die Vorlagen des Bundes

Sucher: Kärnten zieht ÖVP-FPÖ-Bundes-Gesetz die Giftzähne und macht aus Bestrafungsprogramm für Familien und Kinder ein konkretes Hilfsangebot

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Das Sozialhilfegesetz, das das Mindestsicherungsgesetz und das Chancengleichheitsgesetz ersetzt und das zwei Jahre lang für heftige Diskussionen gesorgt hat – unter anderm landete die erste Gesetzes-Vorlage der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof – ist in Kärnten am 26. Juni in Begutachtung gegangen.

Die Begutachtungsfrist endete am 24. Juli. Heute, Dienstag, wurde es in der Regierungssitzung beschlossen und Kärnten hat dem Gesetz die Schärfen genommen! Kärnten, allen voran Sozialreferentin LHstv.in Beate Prettner, hat jede Möglichkeit genutzt, um das Gesetz zu einem Gesetz zu machen, das zu Recht den Begriff „Sozial“ in seinem Namen trägt!

„In Kärnten haben wir es geschafft aus einem Verschlechterungs, – ein Verbesserungsgesetz zu machen. Wir müssen uns eines bewusst machen: Das Gesetz betrifft Menschen, die wirklich der Hilfe des Staates bedürfen – gerade heute in Zeiten der Pandemie wissen wir – das kann jede und jeden von uns treffen, ohne Eigenverschulden! Diese Menschen dürfen nicht auf Almosen zurechtgestutzt werden, diese Menschen müssen ihre Würde behalten. Wir wollen diese Menschen dabei unterstützen wieder den Sprung zurück in die Mitte der Gesellschaft zu machen – nicht bestrafen und ausgrenzen“, so SPÖ Kärnten Landesgeschäftsführer Andreas Sucher.

Welche Regelungen hat Kärnten getroffen, um dem Gesetz die Schärfen zu nehmen und wer profitiert?

  • Profitieren werden Alleinerziehende, weil Kärnten den Alleinerzieherbonus nicht als Kann-, sondern als Muss-Bestimmung auslegt.
  • Profitieren werden Familien mit Kindern, weil Kärnten alle Kinder gleichsetzt und für jedes Kind einen Richtsatz von 21 Prozent gewährt; in der ursprünglichen Gesetzesfassung, die der VfGH schlussendlich gekippt hat, hätte das dritte Kind einer Familie nur noch fünf Prozent bzw. 44 Euro erhalten!
  • Profitieren werden pflegende Angehörige, weil das Pflegegeld für pflegende Angehörige nicht als Einkommen gewertet wird.
  • Profitieren werden Menschen mit Beeinträchtigung, weil sie in Kärnten einen Zuschlag von 18 Prozent erhalten.
  • Profitieren werden Senioren, weil sie in Kärnten einen Zuschlag von 10 Prozent erhalten!

„Diese Senioren-Zulage wollte man ursprünglich verbieten! Das hätte für jeden älteren Menschen in der Sozialhilfe einen Verlust von 1.100 Euro pro Jahr bedeutet“, betont Sucher.

„Wir haben in Kärnten aus dem Sozialhilfegrundsatzgesetz wirklich das Beste für die Betroffenen herausgeholt. Wir haben jene Gruppen besonders berücksichtigt, die die Armut am schwersten treffen würde: Alleinerziehende, Familien mit Kindern, pflegende Angehörige, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung“, so Sucher abschließend.

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