Spätabbrüche, Selbstbestimmung und Diskriminierung

Ziemlich genau vier Jahre ist es her, da fand die letzte Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages zu "Konfliktsituationen während der Schwangerschaft", insbesondere zum Problem der Spätabtreibungen statt.

Oliver Tolmein
Tolmein, Dr. Oliver

Die Experten-Anhörung damals dauerte zwei Stunden. Heute ist sie auf vier Stunden angesetzt, stellt Oliver Tolmein in seinem Blog fest.

Die jetzt auf parlamentarischer Ebene weit vorangetriebene Diskussion sollte nach Ansicht des Hamburger Rechtsanwalts im Interesse aller zu einer Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes führen – mit dem Ziel, durch gute Beratung die Akzeptanz von Kindern mit Behinderung zu erhöhen und einen zumindest teilweise zu beobachtenden Automatismus „positiver Befund (insbesondere einer Trisomie) – Schwangerschaftsabbruch“ zu unterlaufen.

Gesetzesänderungen machten vor allem dann Sinn, wenn sie durch Maßnahmen flankiert würden, um die Lage von Familien mit behinderten Kindern deutlich zu verbessern. Die gegenwärtigen Diskussionen um ein umfassendes Teilhabegesetz, das Leistungen für behinderte Kinder und Eltern aus der Sozialhilfe herauslöst, seien in diesem Zusammenhang ebenso von Bedeutung, wie die gegenwärtige Debatte über die Umsetzung des UN-Abkommens über Rechte von Menschen mit Behinderungen.

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