Spanien: Meilenstein in der Gesetzgebung für persönliche Assistenz

Seit Januar 2007 ist eine finanzielle Unterstützung für persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, bei der Ausbildung und bei grundlegenden täglichen Aktivitäten möglich. Allerdings ist das Budget sehr niedrig.

Flagge Spanien
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Nachdem das Gesetz zur „Förderung der persönlichen Selbstständigkeit und Achtung von Menschen in Abhängigkeitssituationen“ im vergangenen Jahr in Kraft gesetzt wurde, ist persönliche Assistenz ein Recht für spanische Bürger, teilt kobinet-Leserin Dr. Corina Zolle mit.

Die Situation ist noch weit davon entfernt, ideal zu sein, doch zumindest wird Assistenz erstmals als subjektives Recht anerkannt. Aktuell wurde in Andalusien entschieden, dass ein achtjähriger Junge mit Autismus ein Recht auf persönliche Assistenz hat. Dies ist die erste finanzielle Unterstützung für persönliche Assistenz, die auf Grund der neuen Gesetzgebung bewilligt wurde.

Ursprünglich besagte das Gesetz, dass ein behinderter Mensch nur dann ein Recht auf persönliche Assistenz habe, wenn er in der Lage sei, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Die andalusische Regierung erkannte jedoch, dass persönliche Assistenz eine gute Alternative zu Institutionen auch im Falle intellektueller Einschränkungen sei.

Die spanische Selbstbestimmt-Leben-Bewegung empfindet diese Entscheidung als einen Meilenstein zur Realisierung der persönlichen Assistenz und äußerst effektiven Weg, mit dem medizinischen Modell zu brechen, das immer noch das soziale System in Spanien stark beeinflusst.

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