SPÖ fordert Bundes-Heimvertragsgesetz – Initiativantrag wird eingebracht

Jarolim: Rechtsansprüche müssen für den einzelnen bundesweit durchsetzbar gemacht werden

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„Eine wie es scheint größer werdende Minderheit wird in Pflegeheimen freiheitsberaubenden Maßnahmen und zum Teil eklatanten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt“, sagte der Präsident des Pensionistenverbands Österreich (PVÖ), Karl Blecha, am Montag in einer Pressekonferenz. Einhellig sprachen sich darum Karl Blecha, SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, PVÖ-Konsumentensprecher Fritz Koppe und Univ. Prof. Heinz Barta, der im Vorjahr eine Studie zur Situation in Senioren- und Pflegeheimen erstellt hat, für ein Bundes-Heimvertragsgesetz aus.

Jarolim betonte: Aus rechtsstaatlichen Überlegungen sei es absolut notwendig, Rechtsansprüche für die einzelnen in Form von Mindeststandards bundesweit durchsetzbar zu machen.

Der von der Regierung vorgeschlagene Mustervertrag würde ein Menschenrecht zu einem „Gnadenakt“ machen, erklärte Jarolim, der betonte: „Menschenrechte sind nicht teilbar“, daher sei ein Bundesgesetz, das die Rechte der HeimbewohnerInnen normiert, unabdingbar. Es könne nicht sein, dass diese „Kernmaterie“ in den einzelnen Bundesländern verschieden oder eben gar nicht geregelt werde.

Jarolim kündigte an, dass die SPÖ einen entsprechenden Gesetzesantrag, der bereits vorliegt, einbringen werde. Mit diesem Gesetz soll sowohl individuell von den jeweils Betroffenen als auch von Senioreninteressenverbänden im Rahmen einer Verbandsklage die Einhaltung der Normen und Mindeststandards zivilrechtlich einklagbar gemacht werden.

„Der Vertrag ist ein Rechtsmittel, das auf sehr effiziente Weise die Gleichheit der Vertragspartner betont“, erklärte Barta. Es sei zudem „politisch verantwortungslos“, das Heimpersonal so im Regen stehen zu lassen; diese befänden sich, wie Barta erklärte, „mit dem Kopf in der Haftungsschlinge“.

Das Bundes-Heimpflegegesetz bringe die notwendigen Klärungen und Normierungen für die HeimbewohnerInnen, das Pflegepersonal und schließlich auch für die Heimträger. Barta unterstrich: Wer gegen ein Bundesgesetz sei, sei gegen die Interessen der Betroffenen in den Pflegeheimen.

Mit dem Gesetzesantrag werde eine „Reihe von Selbstverständlichkeiten“ normiert, die allerdings, wie zahlreiche Beschwerden und zuletzt die Studie der oberösterreichischen Sachwalterschaft gezeigt haben, nicht in allen Heimen auch selbstverständlich sind, erläuterte Jarolim. Für Jarolim ist es nicht nachvollziehbar, warum von Seiten der Regierung Widerstand gegen ein Bundes-Heimvertragsgesetz geleistet werde. Blecha und Barta wiesen ebenfalls darauf hin, dass im vergangenen Jahr, noch alle politischen Parteien sich dazu bekannt hätten.

Musterverträge könnten, so Barta, die grundlegenden Fragen nicht lösen; Musterverträge machten nur nach dem Beschluss eines Bundesgesetzes Sinn, keinesfalls aber als Ersatz für eine bundeseinheitliche Regelung dieser Menschenrechtsfragen.

Blecha machte deutlich, dass Vernachlässigung, Einschränkungen des freien Willens und die Verletzung der Menschenwürde in Pflegeheimen nicht hingenommen werden können. Blecha weiter: Nicht zuletzt durch das Pflegegeld sei in diesem Bereich auch ein „interessanter Markt“ entstanden, materielle Ausbeutung sei ebenfalls im Zunehmen begriffen, so Blecha.

Blecha übte ferner Kritik am ehemaligen Familienminister und heutigen Wirtschaftsminister Bartenstein. Dieser habe sich vergangenes Frühjahr für ein Bundesgesetz ausgesprochen, derzeit sei aber keinerlei Eile zu erkennen; der vorgeschlagen Musterheimvertrag „kann nichts zur Beseitigung der unzumutbaren Zustände beitragen“. Blecha: „Ich sehe das als Bruch von Versprechen.“ Und weiter: „Wirtschaftsminister Bartenstein erinnnert sich nicht so gerne daran, was der Familienminister Bartenstein versprochen hat.“

Fritz Koppe erläuterte, dass die derzeitigen Kontrollen in den Pflegeheimen nicht funktionieren würden; die Kontrollbesuche werden angekündigt, dann rücke ein Team von sechs Personen an, das geschlossen einen Rundgang durchs Heim mache. Das dabei keine Beschwerden vorgebracht werden, sei nachvollziehbar. Diese Art von Kontrolle sei nicht imstande, Missstände, die den einzelnen betreffen, zu beseitigen, so Koppe.

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