SPÖ fordert mehr Budget für berufliche Integration behinderter Menschen

Neu im Sozialausschuss

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Ein weiterer Gesetzesantrag der SPÖ ( 2309/A) zielt darauf ab, die Budgetmittel für die berufliche Integration behinderter Menschen zu verdoppeln. Zudem will Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig den Rechtsschutz im Falle von Diskriminierungen verbessern und den Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich überwacht, durch mehr Budget und Unabhängigkeit stärken. 

Konkret spricht sich Königsberger-Ludwig dafür aus, im kommenden Jahr 90 Mio. € aus allgemeinen Budgetmitteln für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen und den Betrag danach jährlich zu valorisieren. Obwohl die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen zuletzt überproportional gestiegen sei, stünden weniger Budgetmittel als früher zur Verfügung, bedauert sie. Eine Kompensation der fehlenden Mittel aus dem Ausgleichstaxfonds wird ihr zufolge wegen mangelnder Rücklagen künftig nicht mehr möglich sein.

Im Sinne eines besseren Rechtsschutzes sieht der Antrag darüber hinaus vor, dem Behindertenanwalt die Befugnis zur Einbringung einer allgemeinen Verbandsklage einzuräumen und dieses Instrumentarium insgesamt auszuweiten. Große Kapitalgesellschaften – Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. € bzw. Umsatzerlöse von mindestens 40 Mio. € und/oder mehr als 250 ArbeitnehmerInnen – sollen demnach auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung behinderter Menschen geklagt werden können. Ebenso wird die Verankerung eines individuellen Klagsrechts im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auf Unterlassung einer Belästigung vorgeschlagen.

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