Staatssekretärin Duzdar zur Dienstrechtsnovelle 2016

Öffentlicher Dienst als Spiegel der Gesellschaft - Verbesserungen bei außergewöhnlichen Belastungen, Erleichterungen für Inklusion behinderter Menschen und mehr Rechte für Zeuginnen und Zeugen in Disziplinarverhandlungen

Muna Duzdar
BKA/Wenzel

„Die Dienstrechtsnovelle 2016 bringt Verbesserungen für Bundesbedienstete, die im Rahmen ihres Dienstes einer außergewöhnlichen Belastung ausgesetzt sind, erleichtert den Zugang von behinderten Menschen zu einem Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und schützt Zeuginnen und Zeugen, deren persönliche Lebensbereiche bei einer Aussage betroffen sind“, hebt Staatssekretärin Muna Duzdar die wichtigsten Verbesserungen in der heute im Ministerrat beschlossenen Dienstrechtsnovelle hervor.

Bei akuten psychischen Belastungsreaktionen, wie sie etwa im Exekutivdienst geschehen können, wird es in Zukunft zu keinem Ruhen der pauschalisierten Nebengebühren mehr kommen. Bisher galt dies nur im Fall eines physischen Dienstunfalls.

„Das Auffinden verwester Leichen oder der Einsatz bei Brandkatastrophen kann schwere psychische Belastungen auslösen. Daher reagieren wir mit dieser Änderung auf die Belastung von Bundesbediensteten. Denn wir nehmen die physische, aber auch psychische Gesundheit sehr ernst“, erklärte Duzdar.

Zudem wird mit der neuen Dienstrechtsnovelle ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesetzt. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung wird in Zukunft einfacher gestaltet. „Inklusion muss gelebt werden“, betonte Duzdar.

Mit der legistischen Konkretisierung im Beamten-Dienstrechtsgesetz ist nun sichergestellt, dass Menschen im öffentlichen Dienst arbeiten können, welche „die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit“ besitzen.

Auch Richterinnen und Richter profitieren von der neuen Dienstrechtsnovelle. Es wurde eine Teilzeitmöglichkeit geschaffen, die nach einem längeren Krankenstand in Anspruch genommen werden kann.

Im Rahmen des Disziplinarrechts wurde ebenfalls nachgeschärft. So haben nun Zeuginnen und Zeugen das Recht, in mündlichen Disziplinarverhandlungen durch Vertrauenspersonen unterstützt zu werden. Diese Regelung galt zuvor nur für Minderjährige. Praktisch wird dies insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn die sexuelle Sphäre oder ein sonstiger persönlicher Lebensbereich der Zeugin oder des Zeugen betroffen ist.

„In diesem Fall ist es für die Betroffenen besonders wichtig, dass sie eine Person ihres Vertrauens psychisch unterstützt“, sagte Duzdar. Zudem wurde die Verständigungspflicht zur Dienstbehörde im Disziplinarverfahren und damit der Informationsfluss maßgeblich verbessert.

„Die Dienstrechtsnovelle ist ein klares Zeichen für die gute Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und verdeutlicht, dass die Politik auf aktuelle Begebenheiten reagiert“, betonte Staatssekretärin Muna Duzdar am Dienstag im Zuge des Beschlusses der Dienstrechtsnovelle 2016. Der öffentliche Dienst soll ein Spiegel der Gesellschaft sein.

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