Stellungnahme der MA 47 zur Kritik des Kontrollamtes an soziale Diensten

Massiver Einsparungskurs nur mit personellen Auswirkungen

Zur Kritik des Kontrollamtes, dass bei den Leistungen der MA 47 wie Hauskrankenpflege, Heimhilfe oder Essen auf Rädern zwischen fünf bis 23 Millionen Euro eingespart hätten können, stellt der Leiter der MA 47, Senatsrat Dr. Friedrich Leitner, fest: „Wenn man sich auf das Ausgabenbudget der ambulanten Dienste bezieht, bestehen Einsparungspotentiale bei den privaten Trägern der ambulanten Dienste zwischen 3 und 4%, ohne eine Leistungsgefährdung. Das sind zwischen 4 und 5,4 Mio. EUR per anno.“

Sollten diese Einsparungspotentiale tatsächlich lukriert werden, müsse man aber – nach Auffassung vom Leiter der MA 47 – mit Kündigungen, Änderungskündigungen älterer Dienstnehmer und andere – das Personal betreffende – restriktive Maßnahmen rechnen. Davon wären primär Frauen betroffen, die eine entsprechende Ausbildung in der Betreuung von alten und chronisch kranken Menschen vorzuweisen haben. „Die Stadt Wien hat bisher massivere personelle Auswirkungen eines solchen Einsparungskurses vermieden“, so Leitner.

Wirtschaftlichkeit der MA 47 ist vom Kontrollamt bestätigt worden
Das Kontrollamt hat die Gesamtgebarung der Magistratsabteilung 47 geprüft, d.s. 370 Mio. EUR Ausgaben und 150 Mio. EUR Einnahmen per anno und in den anderen Bereichen, dem stationären Bereich und dem eigenen betrieblichen Bereich der Abteilung keine Einsparungspotentiale erkannt und der Abteilung Wirtschaftlichkeit bestätigt. Somit betreffen die vom Kontrollamt festgestellten Einsparungspotentiale des ambulanten Bereiches – bezogen auf die Gesamtabteilung – ca. 1% des Ausgabenbudgets.

Verträge wurden vom Gemeinderat genehmigt
Die Verträge, abgeschlossen mit 1.1.2001 und vom Gemeinderat per Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2000 genehmigt, führen zu wirtschaftlicher Eigenverantwortung und einem wesentlich erweiterten Betriebsrisiko der privaten Wohlfahrtsorganisationen. Da die Wohlfahrtsorganisationen u.a. aufgrund der bis zum 1.1.2001 geltenden Verträge kein Eigenkapital bilden konnten, hat dieses Mehr an Eigenverantwortung und dem erweiterten Betriebsrisiko zu erhöhten Kalkulationen geführt. Es mussten Abfertigungsrückstellungen, kurzfristige Investitionen, Abschreibungen und der Entfall des EFZG mit hineinkalkuliert werden. Investitionen und Abfertigungen wurden nach den alten Verträgen von der Stadt Wien getrennt dotiert, der Entfall der Rückvergütung nach EFZG ist auf eine bundesgesetzliche Änderung zurückzuführen.

Zielsetzung der MA 47 ist ein einheitlicher wirtschaftlich gerechtfertigter Tarif
Trotzdem haben die Kalkulationen des Jahres 2001 aufgrund der Vertragslage keine Endgültigkeit. Wie auch im Kontrollamtsbericht festgestellt wird, prüft die MA 47 dzt. die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2001 und aufgrund der Ergebnisse können entsprechende wirtschaftliche Korrekturen vorgenommen werden.

Ziel der Magistratsabteilung 47 ist ein einheitlicher wirtschaftlich gerechtfertigter Tarif. Auf Initiative von Stadträtin Pittermann wird seit 2001 schrittweise hingearbeitet. Senatsrat Leitner: „Es wird nur mit jenen privaten Wohlfahrtsorganisationen kontrahiert werden, die Leistungen zu diesem Tarif erbringen können, andere werden als Anbieter ausscheiden. Ziel war nach dem Abschluss der neuen Verträge die bestehenden Leistungserbringer privaten Wohlfahrtsorganisationen nicht sofort wirtschaftlich in Frage zu stellen, weil Leistungen für Hilfs- und Betreuungsbedürftige dahinter stehen, die nicht beliebig und kurzfristig veränderbar sind. Im Jahr 2003 wird es Tarife geben, die zwar noch nicht gänzlich vereinheitlicht sind aber nur mehr in einer Bandbreite von maximal 4% voneinander abweichen.“

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