Im Fall der Kärntner Juristin, die im Auswahlverfahren für die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst nicht berücksichtigt werden konnte, wird seitens des Justizministeriums Folgendes festgehalten:
Die vorliegenden Beurteilungen der Ausbildungsrichter sowie des OLG Graz sagen aus, dass Mag. Zweibrot auf Grund ihrer Sehbehinderung für den Richterberuf nicht geeignet ist. Diese Beurteilung wurde noch einmal von der Präsidialsektion des Bundesministeriums für Justiz geprüft, so die Sprecherin des Bundesministeriums für Justiz Mag. Fried.
Grundsätzlich werden im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung jene Kandidaten für das Auswahlverfahren zur Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst ausgewählt, die sowohl fachlich als auch körperlich am Besten für diesen Beruf geeignet sind.
Justizminister Dr. Böhmdorfer folge im Regelfall dem richterlichen Vorschlag, welche Personen in den richterlichen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Sollte sich die Einschätzung der Richter des OLG Graz ändern, sei er selbstverständlich bereit, seine Entscheidung zu revidieren, so Fried.
Gerade der Beweiswürdigung komme in Gerichtsverfahren eine wichtige Rolle zu. Dabei sei es für einen Richter unerlässlich, sich ein gesamtheitliches Bild der Zeugen und der Beschuldigten zu verschaffen. Dazu gehört auch das Erfassen und Beurteilen der Körpersprache und der Mimik. Des Weiteren sei es in vielen Verfahren notwendig sich vor Ort über Gegebenheiten mittels eines Lokalaugenscheins zu informieren. Es gehe in diesem Fall nicht darum eine Karriere zu versagen, sondern vielmehr darum, im Interesse der Justiz die bestmöglichen Bedingungen für Gerichtsverfahren zur Verfügung zu stellen.
Entgegen der Aussage der Diskriminierung von Sehbehinderten durch die Justiz sei festzuhalten, dass bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Kanzlei- und Telefondienst insgesamt 13 blinde Personen beschäftigt.