Steuerreform 2000 beschlossen

Behinderte Menschen bleiben wieder auf der Strecke

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Heute wurde im Ministerrat die Steuerreform 2000 beschlossen. Obwohl der Dachverband der österreichischen Behindertenverbände (ÖAR) mehrmals massiv auf die finanzielle Schlechterstellung von behinderten Menschen durch das Steuerrecht in den letzten Jahren hingewiesen hat, enthält diese Steuerreform 2000 keinerlei Reparaturansätze in diese Richtung.

So wurden die Pauschbeträge für behinderter Menschen seit 1987 nicht mehr angehoben und für Bezieher von Pflegegeld gänzlich gestrichen. Gleichzeitig aber wurde das Pflegegeld seit 1995 nicht valorisiert. Alleine hier ist ein Kaufkraftverlust von über 7 Prozent entstanden.

Ebenso haben zahlreiche Behindertenverbände gefordert, daß Spender, die Behindertenorganisationen Geldbeträge zukommen lassen, durch klare Richtlinien steuerbegünstigt werden. Nur das Engagement der Behindertenverbände gewährleistet eine wirksame Interessenvertretung. Die beschlossene Steuerreform enthält auch hier keine diesbezüglichen Änderungen.

Trotz dieser, eigentlich selbstverständlichen, Forderungen behinderter Menschen, die aus Solidarität zur Republik Österreich beim letzten „Sparpaket“ auf eine Reihe von notwendigen Begünstigungen verzichtet haben, wurde bei dieser Steuerreform darauf kein Bedacht genommen.

„Die ÖAR muß mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, daß diese Regierung die Anliegen von „Randgruppen“ nicht ernst nimmt. Anders ist die Ignoranz gegenüber unseren berechtigten Forderungen nicht zu erklären“, zeigt sich Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR verärgert.

„Wir können es nicht weiter hinnehmen, daß behinderte Menschen finanziell schlechter gestellt werden, nur weil sie aufgrund ihrer Behinderung Mehrausgaben haben“, betont der Präsident. „Die ÖAR als Interessenvertretung behinderter Menschen wird daher geeignete Maßnahmen setzen, um der Forderung nach finanzieller Gleichstellung noch deutlicher Ausdruck zu verleihen“, formuliert Voget die Kampfansage.

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