Die Wiener Behindertenkommission hat im Frühjahr 1999 die Arbeitsgruppe "Rechtsbereinigung behindertendiskriminierender Bestimmungen" eingesetzt.
Diese Arbeitsgruppe hat unter dem Vorsitz des ÖVP-Gemeinderates Mag. Franz Karl ab September 1999 praktisch jeden Monat einmal getagt, bis zum März 2001.
Dann trat durch die Neuwahl des Wiener Gemeinderates ein Stillstand bis Dezember 2001 ein – seither gibt es die Arbeitsgruppe wieder, diesmal unter Vorsitz der SPÖ-Gemeinderätin Erika Stubenvoll.
Seit dieser Zeit tagen Untergruppen, insbesondere eine für die Bauordnung und es gab im Juni 2002 auch eine Enquete zur Bauordnung. Aber weitergebracht wurde bisher nichts. Vielleicht geschieht ja in absehbarer Zeit das „große Wunder“ und wir kommen zu grundlegenden Reformen. Ich habe immer die Politik der „kleinen Schritte“ für die bessere gehalten und danach gehandelt. Eine große Reform der Bauordnung scheiterte seinerzeit an der Beamtenschaft und am zuständigen Stadtrat Werner Faymann (SPÖ).
Dies ist ein Bericht über die Leistungen („kleinen Schritte“) der Arbeitsgruppe in der Zeit von 9/99 bis 3/01. In dieser Zeit wurden durch die Arbeit dieser Gruppe folgende Wiener Rechtsvorschriften im Sinne der Rechtsbereinigung behindertendiskriminierender Bestimmungen geändert:
- Pflegegeldgesetznovelle LGBl. 44/1999 (§ 4 Abs. 1: Pflegegeld auch für 0-3jährige, lange vor der Bundesregelung !),
- Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der die Verordnung betreffend die Voraussetzungen für die Bewilligung zum Betrieb eines Kindertagesheimes geändert wird, Abl.Nr. 47/1999,
- Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche geändert wird, LGBl. 1/2000 (in beiden Fällen wurde geändert, daß auch behinderte Personen als Personal verwendet werden dürfen),
- Krankenanstaltengesetznovelle LGBl. 22/2000 und
- Änderung der Verordnung zum Krankenanstaltengesetz LGBl.25/2000 (Begleitpersonen für behinderte Menschen in Spitälern zahlen keine Gebühr),
- Behindertengesetznovelle LGBl. 27/2000 (§ 13 wird als behindertendiskriminierend aufgehoben und im § 46 wird die Interessenvertretung behinderter Menschen verändert und unter den Vorsitz eines Behindertenvertreters gestellt),
- Sozialhilfegsetznovelle LGBl. 27/2000 (§ 37a Abs. 3: auf das Vorliegen einer Behinderung ist Bedacht zu nehmen),
- Parkometergesetznovelle LGBl. 28/2000 (§ 3 Abs. 1 lit.e: Befreiung von behinderten Menschen von der Kurzparkzonengebühr und Benützung von Behindertenparkplätzen auch dann, wenn sie das Fahrzeug nicht selbst lenken),
- Änderung der Marktordnung Abl.42/2000 (§ 77 Abs. 4: Das Mitnehmen von Blindenführhunden und Partnerhunden auf Märkte ist gestattet),
- Änderung der Friedhofsordnung (§ 6: Auch dorthin dürfen Blindenführhunde mitgenommen werden)
- Novelle zur Gemeindewahlordnung LGBl. 26/2001 (§ 51 Abs. 1: möglichst viele Wahllokale barrierefrei, § 64 Abs. 1 und 2: Wahlmöglichkeiten für Blinde und schwer Sehbehinderte, § 64 Abs. 4: gebrechlich durch behindert ersetzt, § 70 Abs. 4: gestrichen – Einschränkungen in Heil- und Pflegeanstalten fallen weg),
- Novelle zum Volksabstimmungsgesetz LGBl.31/2001 (§ 22 Z. 5: bresthaft wird durch behindert ersetzt),
- Novelle zum Volksbefragungsgesetz LGBl.32/2001 (§ 21 Z. 3: bresthaft wird durch behindert ersetzt),
- Krankenanstaltengesetznovelle LGBl. 48/2001 (§ 15a Abs. 4 Z. 9: Behindertenvertreter in Ethikkommission) und
- Gesetz, mit dem das Gesetz betr. die Regelung des Kindertagesheimwesens geändert wird LGBl. 51/2001 (§ 3 Abs. 3: bisher waren behinderte Kinder ausgeschlossen)
Nun kann man alle diese Änderungen als „Peanuts“ bezeichnen, ich glaube aber doch, daß sie den Einsatz dieser Arbeitsgruppe deutlich unter Beweis gestellt haben – und dieser Einsatz fehlt mir nun unter sozialdemokratischer Leitung fast vollkommen.
Zwei weitere legistische Anläufe gehen ebenfalls auf die Arbeit der Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode des Wiener Landtages und Gemeinderates zurück:
- Die Verbesserung der Beförderungsrichtlinien der Wiener Linien, wo jetzt mit gewissen Einschränkungen behinderte Menschen keine Begleitperson mehr brauchen und
- ein besonderes Kuriosum: eine Novelle zum Wiener Tanzschulgesetz hat der Kulturausschuß beschlossen, aber nicht mehr der Wiener Landtag. Sie mußte nämlich der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt werden. Aber natürlich hat es der neue Kulturstadtrat nicht für notwendig befunden, dieses dem Landtag erneut vorzulegen.
So schließt sich der Kreis und zeigt, daß man mit Recht von einem Stillstand in der Rechtsbereinigung behindertendiskriminierender Bestimmungen sprechen kann.