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StolpersteinInnen

Aus sprachökonomischen Gründen sind kürzere und weniger zeitaufwändige Schreibweisen allseits beliebt.

Stolperstein Nr. 49 des BMKz befasst sich mit den sich hinter geschlechtergerechten Formulierungen verborgenen Tücken für sehbehinderte und blinde Menschen.

„Durch die Nennung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form einer Personenbezeichnung werden Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen. Die Doppelnennung ist somit nicht nur eine eindeutige, sondern auch die `gerechteste´ Form des Sichtbarmachens der Geschlechter in der Sprache“, ist in der, vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität Klagenfurt im Jahr 2000 herausgegebenen, Broschüre „`kurz & bündig´ Vorschläge zum geschlechtergerechten Formulieren“ nachzulesen.

Die vollständige Paarform, bei der die Verbindung der weiblichen mit der männlichen Form mittels Konjunktion (Bindewort) erfolgt, wäre demnach also die gerechteste. Jedoch wer schreibt schon gerne, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder die Zuhörerinnen und Zuhörer? Aus sprachökonomischen Gründen sind kürzere und weniger zeitaufwändige Schreibweisen allseits beliebt. Also kommen häufig Formen wie das Zusammenziehen mit Schrägstrichen oder mit Binnen-I zum Zug.

Kerstin Amenitsch und Mark Wassermann haben sich in Stolperstein Nr. 49 mit dem „Trend, zwecks Schreibfaulheit alles nur noch mit Phrasen abzukürzen“ und mit den damit verbundenen Auswirkungen für sehbehinderte und blinde Menschen, die bei Computersprachausgabeprogrammen nur noch „eingeschlechtliche Unwörter“, wie z.B. „Studentschrägstrichinschrägstrichen“, zu hören bekommen, auseinandergesetzt.

Wollen auch Sie die Aktion „Stolpersteine auf dem Weg zur Gleichstellung“ unterstützen, senden Sie bitte konkrete Beispiele von Barrieren sowie auch etwaige Lösungsvorschläge für deren Beseitigung an bmkz@uni-klu.ac.at.

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