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Südafrika anerkennt Homosexuellen-Ehen

Als erstes afrikanisches Land hat das Parlament in Kapstadt einem Gesetzesentwurf zur Gleichstellung der homosexuellen Ehe zugestimmt.

Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften werden gleichgestellt. Ende 2005 hatte der Verfassungsgerichtshof aufgrund einer Beschwerde Betroffener den Gesetzgeber verpflichtet bis zum 1.Dezember 2006 ein Gesetz zu erlassen, das die Festlegung des Ehebegriffs von „eine Verbindung von Mann und Frau“ auf „eine Verbindung zweier Personen“ ändert.

Diesem höchstgerichtlichen Urteil wurde nun mit dem neuen Gesetzesentwurf entsprochen.

Rechtslage in Österreich

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 12.12.2003 festgehalten, dass die bestehenden eherechtlichen Bestimmungen (§ 44 EheG) als nicht verfassungswidrig zu qualifizieren sind und überdies eine Änderung des Eherechts des ABGB im Sinne einer Zulässigkeit der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Personen weder durch den Gleichheitsgrundsatz noch die EMRK geboten wäre.

In Fachkreisen sowie in der Öffentlichkeit findet zwar eine ständige Diskussion darüber statt, ob die Ausgrenzung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht , doch eine den gesellschaftlichen Entwicklungen entsprechende gesetzliche Änderung hat bis dato noch nicht stattgefunden. (Siehe auch HOSI Wien)

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