Tag des weißen Stockes: Mobilität von blinden Menschen darf nicht behindert werden

ÖsterreicherInnen, die erblinden, müssen für Rehabilitationsmaßnahmen betteln gehen

Gerhard Höllerer bei einem Postbriefkasten
ÖBSV/Lunzer

„40 Jahre, nachdem die Vereinten Nationen den heutigen 15. Oktober zum Tag des weißen Stockes ausgerufen haben, sind in Österreich weder Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anerkannt, noch das unersetzliche Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie das Unterweisen in den lebenspraktischen Fertigkeiten als Teil medizinischer Maßnahmen anerkannt“, ärgert sich Mag. Gerhard Höllerer, Präsident des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV), über diese unglaubliche Diskriminierung visuell beeinträchtigter Menschen.

„Es kann im 21. Jahrhundert doch nicht wahr sein, dass Menschen, die erblinden, für Rehabilitationsmaßnahmen betteln gehen müssen, damit sie wieder möglichst selbständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können!“

Der heutige „Tag des weißen Stockes“ ist für den ÖBSV auch Anlass, auf die zahlreichen gefährlichen Hürden im Straßenverkehr hinzuweisen, welche die 318.000 sehbeeinträchtigten Österreicherinnen und Österreicher tagtäglich überwinden müssen.

Höllerer: „Seit einem Jahrzehnt bemüht sich der ÖBSV um die Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Barrierefreiheit, vor allem bei der Montage von Straßenverkehrszeichen auf Gehsteigen und Gehwegen. Bisher ohne Erfolg.“ Der ÖBSV fordert, dass Verkehrszeichen und Zusatztafeln im Lichtraum von Fußgängern keinesfalls unter einer Höhe von 2,20 Metern angebracht werden dürfen: „Ansonsten können sich sehbehinderte Menschen durch das Unterlaufen dieser Verkehrszeichen, die auch mit dem Langstock nicht ertastbar sind, schwere Verletzungen zuziehen.“

Auch an Wänden angebrachte Briefkästen der Post können mit Blindenstöcken nicht ertastet werden und stellen ebenso gefährliche Hindernisse dar wie zum Beispiel Mistkübel, die an den Stangen von Verkehrsschildern montiert sind.

„Öffentliche Räume sollen so gestaltet sein, dass sie auch für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“, fordert der ÖBSV-Präsident die eigentlich selbstverständliche Einbeziehung der Anliegen von Sehbeeinträchtigten bei der Gestaltung von barrierefreien Verkehrsräumen.

Hierzu gehören taktile Bodenmarkierungen genauso wie Verkehrsampeln mit akustischen Signalen. Verkehrszeichen bei Baustellen dürfen keinesfalls scharfkantig sein und die Standsockel nicht überragen, Absperrbänder oder -Ketten sind für blinde Menschen mit ihren Langstöcken nicht ertastbar.

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