Untersucht wurden 26 Todesfälle nach Gurtfixierungen.
Oliver Tolmein kommentiert im Blog der Hamburger Kanzlei Menschen und Rechte die Arbeit von Gerichtsmedizinern aus Wien und München, die Todesfälle nach Gurtfixierung untersuchten.
Diese Arbeit sollten sich Betreuungsrichter, die leichthin oder jedenfalls viel zu schnell Gurtfixierungen von betreuten Menschen nach § 1906 des Bürgerlichen Gesetzbuches genehmigen, unbedingt zu Gemüte führen, meint Tolmein.
Untersucht wurden 26 Todesfälle nach Gurtfixierungen. „Schon die absolute Zahl erscheint hoch, auch wenn es sich um Fälle aus 13 Jahren handelt, denn es sind nur Fälle aus dem Großraum München“, so der Hamburger Rechtsanwalt.