Trübswasser: Abschaffung des Pflegegeldes würde Reform der Behindertenhilfe in oö. unmöglich machen

Kein selbstbestimmtes Leben für die Betroffenen

Gunther Trübswasser
Gunther Trübswasser

Die Bestrebungen der Behindertenpolitik in OÖ. gehen klar in Richtung Selbstbestimmung und Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen. Auch ein neues Behindertengesetz (Oö. Chancengleichheitsgesetz), das derzeit in Diskussion ist, will Selbstbestimmung und Gleichstellung forcieren. Das Pflegegeld ist dabei ein wichtiges Standbein.

Entgegen diesen positiven Entwicklungen wird bei den Koalitionsgesprächen zwischen ÖVP und SPÖ ernsthaft über die Abschaffung des Pflegegeldes nachgedacht. Statt der derzeitigen Geldleistungen soll es künftig nur mehr Sachleistungen geben. Trübswasser: „Damit würden die Betroffenen ihre Wahlfreiheit, welche Assistenzen, Dienste und Mobilitätshilfen sie in Anspruch nehmen, verlieren. Ein nicht zu akzeptierender Rückschritt, und das im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen!“

Gerade die Wahlfreiheit war ein Stück gewonnene Selbstbestimmung für die Betroffenen. Das Pflegegeld wurde bei dessen Einführung vor 10 Jahren zurecht als sozialpolitischer Meilenstein gefeiert. Jetzt soll die gewonnene Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen zu Gunsten von Schecks und Verträgen mit Sozialeinrichtungen geopfert werden.

Trübswasser: „Die Einführung eines Pflegeschecks an Stelle des bisherigen Pflegegeldes würde das Ende der freien Wahl der Lebensführung für viele Menschen mit Behinderungen bedeuten. Für sie hieße es einfach, ab in ein Heim!“

Freilich, so betont Trübswasser, gebe es Reformbedarf beim Pflegegeld. So müsse etwa dringend über die Sozialversicherung pflegender Angehöriger, Valorisierung des Pflegegeldes und eine ausreichende Finanzierung bei hohem Pflegeaufwand verhandelt werden. „Auch eine ‚rund-um-die-Uhr‘ Pflege zu Hause muss finanzierbar gemacht werden“, so Trübswasser.

„Jedoch die freie Wahl, die das Pflegegeld ermöglicht hat, wie und durch wen die Pflege und Begleitung erfolgen soll, darf nicht angetastet werden.“

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