Tschechische Deputiertenkammer verabschiedet Antidiskriminierungsgesetz

Das umstrittene Gesetz verbietet Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen aufgrund aller Diskriminierungsgründe.

Flagge Tschechien
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Die tschechische Deputiertenkammer (vergleichbar mit dem österreichischen Nationalrat) hat am 19. März 2008 ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, das gleichen Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsdiensten und Sozialleistungen gewährleisten soll. Das Gesetz muss noch vom Senat genehmigt werden, um in Kraft zu treten.

Tschechien ist der letzte EU-Mitgliedstaat, der die Antidiskriminierungs-Richtlinien umsetzt. Die Debatte in der Deputiertenkammer verlief sehr kontroversiell.

So gab es den Vorschlag, einen Passus aufzunehmen, dass das Gesetz nur aufgrund der EU-Mitgliedschaft erlassen werde, inhaltlich aber abgelehnt wird. Dieser Vorschlag fand glücklicherweise keine Mehrheit.

Es gab aber auch die entgegengesetzte Kritik, dass dem Gesetz effektive Sanktionen fehlen. Einen etwas ausführlicheren englischen Artikel finden Sie hier.

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