Über 120 Empfehlungen der Staatengemeinschaft an Österreich

Am 26. Jänner 2011 wurde Österreich im Rahmen der Universellen Menschenrechtsprüfung vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf erstmals hinsichtlich der Menschenrechtslage geprüft.

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Bei der erstmaligen Menschenrechtsprüfung Österreichs vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf forderten über 50 Staaten Aufklärung und Verbesserung vor allem in den Bereichen

  • Rassismus und Verhetzung
  • Diskriminierung und Schutz von Minderheiten
  • Unabhängige Menschenrechtseinrichtung

Am 26. Jänner 2011 wurde Österreich im Rahmen der Universellen Menschenrechtsprüfung vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf erstmals hinsichtlich der Menschenrechtslage geprüft. Dabei zeigte sich die österreichische Bundesregierung, vertreten durch Außenminister Michael Spindelegger, durchaus dialogbereit, es gab außerordentlich reges Interesse und viele Empfehlungen der internationalen Staatengemeinschaft sowie Bestätigung für zahlreiche Forderungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Österreich seitens der Initiative menschenrechte. jetzt., einem Zusammenschluss von 360 österreichischen NGOs.

„Wie erwartet, wurde der Dialog mit der österreichischen Zivilgesellschaft von Regierungsseite immer wieder betont und auch der Wille zu verstärktem Engagement in von der Initiative menschenrechte. jetzt. genannten Menschenrechtsbereichen bekundet. Nun muss die Zukunft zeigen, ob es sich dabei um bloße Versprechungen handelt, oder ob entsprechende Taten folgen“, so Barbara Kussbach, Menschenrechtskonsulentin und Koordinatorin der Initiative menschenrechte. jetzt., die die Verhandlung vor Ort in Genf live mitverfolgte.

Standpunkte der österreichischen Bundesregierung

Zu Beginn der Sitzung betonte Außenminister Spindelegger, der auch den Bewerbungsprozess Österreichs um einen Sitz im Menschenrechtsrats forciert, das stetige Menschenrechtsengagement Österreichs und berichtete von aktuellen Entwicklungen, wie etwa den jüngsten Gesetzesänderungen in den Bereichen Diskriminierung und Kinderrechte oder den Plänen zum Ausbau der Volksanwaltschaft als Überprüfungsorgan nach der Antifolterkonvention.

„Dabei und in der anschließenden Fragerunde stellte der Bundesminister die Menschenrechtslage in Österreich ausgesprochen positiv und teilweise mit Halbwahrheiten dar. Beispielsweise wurde die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechtskonvention besonders hervorgehoben, dabei handelt es sich nur um eine teilweise gesetzliche Umsetzung. Die fehlende Anpassung des Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungsgründe durch die jüngste Gesetzesnovelle wurde übergangen und langjährige Versäumnisse im Asyl- und Fremdenrechtsbereich wurden beschönigend dargestellt. Auch die politisch heikle Frage der Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft wurde diplomatisch umschifft und die sozialen Menschenrechte minimalistisch behandelt“, so Kussbach.

Die Hauptthemen der Frage- und Empfehlungsrunde der Staatengemeinschaft

Im „interaktiven Dialog“ mit der Staatengemeinschaft gaben insgesamt 55 Staaten ihre Statements ab und forderten darin insbesondere Aufklärung hinsichtlich effektiver Maßnahmen gegen Rassismus und Verhetzung, v.a. auch in den Medien und der Polizei, zu einem einheitlichen Diskriminierungsschutz und zur Einrichtung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution.

Darüber hinaus fanden sich eine Fülle weiterer Menschenrechtsthemen in den Äußerungen der StaatenvertreterInnen wieder, wie beispielsweise die Gleichstellung von Frauen insbesondere am Arbeitsmarkt, der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt, die volle Partizipation von Menschen mit Behinderungen, die mangelnde Umsetzung der Minderheitenrechte, das Fehlen systematischer Menschenrechtsbildung oder die massiven Kürzungen in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Im Anschluss an ihre Fragen wurden seitens der Staatengemeinschaft insgesamt mehr als 120 Empfehlungen ausgesprochen.

Empfehlungen der Staatengemeinschaft decken sich mit NGO-Forderungen

Diese Empfehlungen decken sich in einer Vielzahl mit jenen von der Initiative menschenrechte. jetzt. im Vorfeld der Prüfung aufgestellten Forderungen an die österreichische Bundesregierung.

So wurden von einigen Staaten die Erstellung eines nationalen Aktionsplanes gegen Rassismus und für systematische Menschenrechtsarbeit vorgeschlagen (z.B. Indien, Spanien), die Einrichtung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution empfohlen (z.B. Deutschland, Costa Rica) und die Wichtigkeit der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in alle politischen Maßnahmen betont (z.B. Norwegen, Philippinen).

Die nächsten Schritte

Heute Vormittag wird der österreichischen Delegation eine Zusammenfassung des Dialogs zur Durchsicht übermittelt. Am Freitag, den 28. Jänner 2011, spätnachmittags werden die vorläufigen Empfehlungen – nach einer ersten kurzen Stellungnahme der Regierung dazu – verlautbart. Die österreichische Regierung hat dann bis Juni 2011 Zeit, sich zu den Vorschlägen detailliert zu äußern. Die Empfehlungen sollten sukzessive bis zur nächsten Prüfung in vier Jahren umgesetzt werden.

„Die Bereitschaft, Empfehlungen anzunehmen, wird unter dem Blickpunkt der Menschenrechtsratskandidatur vermutlich erhöht sein. Entsprechend wird die Umsetzung kritisch zu begleiten sein“, so Marianne Schulze, Mitinitiatorin der Initiative menschenrechte. jetzt.

Die Universelle Menschenrechtsprüfung

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen prüft seit drei Jahren systematisch die Menschenrechtslage in allen 192 Mitgliedsstaaten. Die Diskussion im Menschenrechtsrat hat sämtliche Menschenrechtsverpflichtungen zur Grundlage. Das Ergebnis ist eine Reihe von Empfehlungen der UNO an Österreich zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.

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