Ab 1. Jänner 2008 müssen - laut E-Government-Gesetz - alle Internetseiten von öffentlichen Institutionen barrierefrei sein.

Behörden, die keine barrierefreien Internetseiten haben, sind bis jetzt mit einem blauen Auge davongekommen, dies könnte sich aber mit dem Jahreswechsel ändern. Mit dem Enden der Übergangsfristen für den Umbau der Internetseiten in punkto Barrierefreiheit, am 31. Dezember 2007, müssen nun nämlich alle Internetseiten öffentlicher Organisationen wie zum Beispiel der Behörden, barrierfrei sein.
Wie bereits „Die Presse“ am 16. Dezember 2007 berichtet dürfte sich dies noch nicht zu allen Behörden durchgesprochen haben.
Falls eine Behörde also auch im kommenden Jahr noch einen nicht barrierefreien Internetauftritt hat, könnte sie nach dem Gesetz verklagt werden. Martin Ladstätter von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben meint dazu: „Das Vorgehen gegen die Betreiber der Webangebote könnte vehement werden“. Bereits im Jahr 2007 wurden einige Schlichtungsverfahren mit privaten Unternehmen in diesem Bereich geführt. Verläuft eine Schlichtung nicht positiv, das heißt die beiden Partner einigen sich nicht auf eine Lösung, hat der Schlichtungswerber das Recht, Klage auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes einzubringen.
Aufholbedarf gegeben
„Besonders großen Aufholbedarf gibt es in den Gemeinden mit der positiven Ausnahme Wien“, so Martin Ladstätter und er führt aus: „Positive Beispiele sind auch das Bildungs- und das Sozialministerium sowie das Bundeskanzleramt“. Er zeigt jedoch auch die Missstände auf: „Das Innenministerium hat noch große Baustellen, wie zum Beispiel das Vereinsregister oder die Seiten zur Wahlrechtsreform, die nicht ohne Hürden zugänglich sind“.
Auch der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag. Herbert Haupt, forderte zur baldigen Umsetzung auf. Die Behindertensprecherin der Grünen, Abg. z. NR Theresia Haidlmayr, kündigte eine parlamentarische Anfrage an Bundeskanzler Gusenbauer zum Thema an.
CSchwarz,
12.01.2008, 21:06
… kann es sein, dass die Stadt der MENSCHENRECHTE keine ausreichend barrierefrei gestalteten Internetseiten hat? Oder gar in Vorwahlzeiten nicht noch schnell die letzten Hürden ausgemerzt werden, bzw. wurden? … kann es tatsächlich sein, dass nur Wien allein als Musterbeispiel dasteht allein auf weiter Flur?
Markus Ladstätter,
03.01.2008, 17:41
Sehr geehrter Herr Berndorfer! Danke für ihre Kritik, wir haben dies umgehend nachvollzogen, und hoffentlich eine positive Veränderung bewirkt.
Wolfgang Berndorfer,
03.01.2008, 09:04
Hallo Martin! Ist bei Problemen mit Behördenseiten laut e-govermentgesetz tatsächlich auch ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt vorgesehen? Danke im Voraus für die Auskunft! Wolfgang
PS: In diesem Forumsformular erscheint bei mir weiße Schrift auf gelbem Hintergrund. Es dürfte also in der CSS Datei die Farbdefinition für die Schriftfarbe fehlen. Hier dazu mein ceterum censeo in solchen Fällen: Insuffizientes Webdesign! Ihre Webseite weist keine ausreichenden Farbdefinitionen auf! Betriebssysteme erlauben eine individuelle Gestaltung von Hintergrund und Textfarbe in der Systemsteuerung. Browser greifen auf diese Systemfarben zurück, wenn auf einer Webseite keine Farbangaben vorgesehen sind. Wird auf einer Webseite beispielsweise nur der Hintergrund festgelegt, übernimmt der Browser aus der Systemsteuerung die Schriftfarbe. Das kann zu unerwünschtem Kontrastverlust führen. Leider passiert das genau auf Ihrem Webauftritt. ;-|