Umsetzung der UN-CRPD in Österreich sehr mangelhaft

Die 2006 verabschiedete UN-CRPD wurde 2007 von Österreich unterzeichnet und im Jahr darauf ratifiziert. Sie ist damit gültiges Recht. Sie hat für Menschen mit Behinderungen insofern große Bedeutung, weil sie sich auf diese berufen können.

Flagge Österreich
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Die UN-Konvention ist ein völkerrechtlich verankerter Vertrag, der in nationales Recht umgesetzt werden muss. Und genau hier besteht noch viel Handlungsbedarf.
Das sagen nicht nur Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen, das zeigte auch die erste Staatenprüfung Österreichs des zuständigen UN-Ausschusses im September 2013 auf.

Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz (PA)

In der Konvention ist festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderung nicht gezwungen sein dürfen, in speziellen Einrichtungen zu leben. Dennoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben müssen, in den letzten 20 Jahren gestiegen.

PA fällt so wie viele andere Leistungen für Menschen mit Behinderung in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Es ist derzeit von der Art der Behinderung und vom Wohnort abhängig, ob die Leistung gewährt wird. Meist besteht kein Rechtsanspruch.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit fällt ebenfalls fast ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Länder, wodurch es unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt. Im städtischen Bereich gab es einige Fortschritte, der ländliche Bereich ist hingegen nach wie vor benachteiligt. Als einziges Rechtsmittel können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Es besteht keinerlei Anspruch auf Beseitigung einer Barriere.

Bildung

Die Anzahl von Kindern, die in Sonderschulen unterrichtet werden, steigt. Diese Entwicklung steht im klaren Widerspruch zur Vereinbarung, die klar festschreibt, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zum Bildungssystem haben müssen. Dies betrifft alle Bildungsstufen vom Kindergarten bis zur Universität und dem lebenslangen Lernen.

Bisher gibt es kaum Universitätsabsolventinnen und -absolventen mit Behinderung. Es fehlt u.a. an Lehrenden mit Gebärdensprachkenntnissen. Österreich möchte nun Modellregionen einrichten. Dies ist verwunderlich, weil es international schon viele praktische Beispiele inklusiver Bildung gibt.

Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit (EZA)

Informationen über die spezifische Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in Notfallplänen fehlen nicht nur in der EZA, sondern auch im Inland. Programme der EZA müssen von der Planung bis zur Evaluierung inklusiv gestaltet sein. Zusätzliche, spezifische Programme sollen lediglich behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen. Hier muss sich der Schwerpunkt verlagern.

Monitoring

Österreich ist verpflichtet, unter starker Einbindung der Zivilgesellschaft, flächendeckend ein unabhängiges Monitoring der Konvention zu ermöglichen. Auch wenn es Fortschritte gibt, muss doch festgehalten werden, dass 7 Jahre nach Ratifizierung der UN-CRPD noch immer Überprüfungsdefizite bestehen.

Sachwalterschaft

Hier scheint es Fortschritte zu geben. Dies ist auch dringend erforderlich, da in Österreich beinahe 60.000 Bürgerinnen und Bürger besachwaltet sind – die Hälfte davon in allen Lebensbereichen. Eine echte Systemänderung wird angedacht und soll zukünftig sicherstellen, dass wirklich der Wille der Person ausschlaggebend für die jeweilige Entscheidung ist.

Partizipation

Österreich hat zwar einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention erarbeitet, die darin enthaltenen Maßnahmen sind jedoch nicht mit entsprechenden Budgets ausgestattet und er beinhaltet auch keine klar messbaren Ziele.

Die Länder haben nur unregelmäßig und unzureichend an der Erstellung mitgearbeitet, nicht zuletzt waren Menschen mit Behinderungen erst sehr spät in die Verhandlungen eingebunden. Dies widerspricht klar den Grundsätzen der Konvention.

Fazit

Die UN-Konvention hat bereits viel zur Bewusstseinsänderung beigetragen. Es bedarf aber unbedingt einer raschen und konsequenten Umsetzung in der österreichischen Gesetzgebung. Nur so kann eine konkrete, positive Auswirkung auf den Alltag von Menschen mit Behinderung erzielt werden. Hier ist noch viel zu tun.

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