UN-Konvention: Lebenshilfe fordert Korrektur der Übersetzung und rasche Ratifizierung

Deutsche Übersetzung lässt Bildungsbenachteiligung für Menschen mit Behinderung zu. Lebenshilfe Österreich fordert Kontrollorgan und plädiert auf Inklusion.

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist morgen, Mittwoch, 28. Mai 2008, Thema im Ministerrat. Die Lebenshilfe fordert eine rasche Ratifizierung im Parlament, „denn die UN-Konvention stellt erstmals ausdrücklich klar, dass Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen im gleichen Ausmaß gelten wie für Menschen ohne Behinderung“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.

„Enttäuschend ist, dass sich die inklusive Bildung nicht durchgesetzt hat“, kritisiert Weber. Stattdessen wurde im deutschen Übersetzungstext der Konvention der Begriff integrative Bildung gewählt. Damit wird die UN-Konvention im Bildungsbereich nicht korrekt umgesetzt. Denn zwischen Integration und Inklusion liegen Welten.“ Während Integration von den Defiziten des Menschen ausgeht, schafft Inklusion den gleichen Zugang zur Bildung für alle.

Die Lebenshilfe Österreich spricht sich erneut für eine rasche Ratifizierung aus und mahnt einen unabhängigen Monitoring-Ausschuss ein, der finanziell unterstützt wird und die gesetzeskonforme Umsetzung der Konvention beobachtet. Entscheidend dabei ist, dass Menschen mit Behinderung in diesem Kontrollorgan vertreten sind. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Inhalte der Konvention ordnungsgemäß umgesetzt und eingehalten werden“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Germain Weber „Menschen mit Behinderungen müssen dort eingebunden sein, wo es um ihre Rechte und Anliegen geht, nach dem Motto Nicht über uns ohne uns.“

Die UN-Konvention schafft einen Paradigmenwechsel von einem Vormundsystem zu einem Unterstützungssystem. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung künftig ihre Rechte selbst ausüben können und nicht mehr auf die Zustimmung eines Sachwalters angewiesen sind. Zur Ausübung ihrer Rechte haben sie dann Anspruch auf notwendige Unterstützung, zum Beispiel wenn sie Verträge abschließen oder einer Operation zustimmen wollen.

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