Unabhängiger Monitoringausschusses zum Opferschutz

Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich von Gewalt betroffen

Monitoringausschuss.at
Monitoringausschuss

Der für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ zuständige unabhängige Monitoringausschuss hat sich in einer Stellungnahme zum Thema Opferschutz geäußert. Darin unterstreicht der Ausschuss die zuletzt auch von der Kommission Wilhelminenberg eingemahnte Verantwortung der maßgeblichen Stellen.

Der Ausschuss betont, dass Menschen mit Behinderungen besonders gefährdet sind, Opfer von Missbrauch und Gewalt zu werden. Dies vor allem, weil sie vielfach ein schlecht ausgebildetes Bewusstsein für ihre eigenen psychischen und physischen Grenzen haben. Neben der Prävention ist aber auch die Aufarbeitung stattgefundener Übergriffe wichtig.

Die Stellungnahme weist auf Verbesserungen bei den Leistungen für Verbrechensopfer Anfang 2013 hin und betont, dass mit der Namhaftmachung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für die Umsetzung von Artikel 16 Abs. 3 Behindertenrechtskonvention in Sachen Prävention von Gewalt, Folter, Ausbeutung und Missbrauch zuletzt wieder ein wichtiger Schritt gesetzt worden ist.

Folgende Zugangsweisen zum Thema und Maßnahmen erscheinen dem Ausschuss darüber hinaus unbedingt erforderlich:

  • Unbedingtes Ernstnehmen von Vorwürfen sowohl betreffend individuelle Schicksale wie institutionelle Gewalt
  • Aufgabe der Haltung von Problemsicht-Verweigerung insbesondere im Zusammenhang mit struktureller Gewalt in Institutionen
  • Aufklären der Faktenlage
  • Einnahme einer Haltung der grundsätzlichen Entschuldigung gegenüber den Opfern, finanzielle Wiedergutmachung und Therapieangebote
  • Klärung von Verantwortlichkeiten auch über straf- und zivilrechtliche Verjährungsfristen hinaus
  • Prävention durch Stärkung des Rechts auf Privatsphäre und
  • qualitätssichernde Maßnahmen in Institutionen sowie inklusive Bildung und Maßnahmen zur Stärkung selbstbestimmten Lebens

Grundlage für all dies, so der Ausschuss in seiner Stellungnahme, ist umfassende Bewusstseinsbildung, auch im Sinne eines aufgeklärten Bildes von Menschen mit Behinderungen und eines progressiven Umgangs mit Menschen mit Behinderungen, gerade auch in Institutionen.

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