Anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar fordert das ServiceCenter ÖGS.barrierefrei und der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) die Umsetzung des Menschenrechts auf bilingualen Unterricht für Bildung ohne Barrieren.
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist die Muttersprache der knapp 10.000 gehörlosen Menschen in Österreich. Dennoch wird das Menschenrecht gehörloser Menschen auf zweisprachigen Unterricht in Gebärdensprache und nationaler Lautsprache auch nach der Anerkennung der ÖGS als eigenständige Sprache und der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen missachtet.
Gebärdensprache im Unterricht
Die Österreichische Gebärdensprache ist seit 2005 als eigenständige Sprache in der Bundesverfassung verankert. Im Jahr 2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Doch notwendige Verbesserungen lassen auch im Jahr 2013 noch auf sich warten: Die Rechte gehörloser SchülerInnen und StudentInnen werden nicht respektiert. Die ÖGS wird nach wie vor nicht als Unterrichtssprache im Schulunterrichtsgesetz anerkannt und gefördert.
„Die Anerkennung der ÖGS muss endlich mit Leben erfüllt werden. Besonders im Bildungsbereich gibt es dringenden Reformbedarf. Das Schulwesen für gehörlose Menschen in Österreich ist auch im Jahr 2013 noch in einem erschreckenden Zustand“, so ÖGLB-Präsidentin Mag.a Helene Jarmer. „Gehörlose Kinder haben noch immer kein Recht auf Unterricht in ihrer Muttersprache. Gehörlose, schwerhörige und hörende Kinder und Jugendliche müssen gemeinsam von zwei LehrerInnen in der jeweiligen Muttersprache unterrichtet werden.“
Bilinguale Bildung mit ÖGS soll die gesamte Bildungslaufbahn gehörloser Menschen prägen: „Zweisprachigkeit ist die Grundvoraussetzung für die Chancengleichheit gehörloser Kinder und Jugendlicher. Bilinguale Förderung muss deshalb bereits im Kindergarten stattfinden“, fordert Mag.a Jarmer zum internationalen Tag der Muttersprache.
Österreichweite Ortstafel-Aktion: Barrierefreie Bildung jetzt!
Zweisprachiger Unterricht ist ein sprachliches und kulturelles Menschenrecht. Im Sinne der Chancengleichheit ist es höchste Zeit, das Recht gehörloser Menschen auf Unterricht in der Muttersprache umzusetzen!
Diese Forderungen wurden im Rahmen einer Ortstafel-Aktion vor dem Bundesministerium für Bundesministerium für Unterricht Kunst und Kultur (BMUKK) am Wiener Minoritenplatz erneuert. Österreichweit wurden Ortstafeln zweisprachig gestaltet um auf die Bildungssituation gehörloser Menschen hinzuweisen.