USA: Weitreichende Vereinbarungen mit dem MIT und Harvard zu Online-Lernmaterialien

Die National Association of the Deaf (NAD) gab am 18. Februar 2020 eine wegweisende Vereinbarung mit dem Massachusetts Institute of Technology (MIT) bekannt. Eine Reihe neuer Richtlinien wird eingeführt, um Website und Online-Ressourcen der Universität für gehörlose und schwerhörige Menschen zugänglich zu machen.

Man steht vor eine Kreidetafel und spricht. Darunter Untertitel It is a question of local custom and politeness.
Patrick Winston / MIT OpenCourseWare

Diese Vereinbarung folgt auf eine ähnliche Vereinbarung mit der Harvard University vom November 2019. Beide zusammen stellen die umfassendste Zusammenstellung von Anforderungen an die Online-Zugänglichkeit in der Hochschulbildung dar und damit ein neues Modell zur Gewährleistung der weltweiten Zugänglichkeit von Online- und digitalen Inhalten für gehörlose und schwerhörige Menschen in Wissenschaft und Wirtschaft.

Das MIT, eines der renommiertesten akademischen Forschungsinstitute der Welt, hat sich verpflichtet, Untertitel für öffentlich zugängliche Online-Inhalte bereitzustellen. Darunter sind Video- und Audio-Inhalte, die auf MIT.edu sowie auf den YouTube-, Vimeo- und Soundcloud-Seiten des MIT, bestimmte Live-Streaming-Veranstaltungen und Online-Kurse wie die Massive Online Open Courses (MOOCs), MITx und MIT OpenCourseWare.

Die Bedingungen des Vergleichs sind in einem Zustimmungsdekret enthalten, das vor Gericht durchgesetzt werden kann. Das Gericht muss den Zustimmungsbeschluss genehmigen, bevor er in Kraft treten kann.

Reaktionen der RechtsvertreterInnen

„Diese Vereinbarungen mit dem MIT und Harvard sind bahnbrechend und historisch, sie öffnen neue Türen im Bereich des Lernens für gehörlose und schwerhörige Studenten und Fachleute und setzen einen neuen Standard für die Durchsetzung von Bürgerrechten für die Zugänglichkeit beim Online-Lernen. Wir fordern andere Institutionen, die ihre Forschung, Fallstudien und Kursarbeit der Öffentlichkeit zugänglich machen, auf, diesem Präzedenzfall zu folgen, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte für gehörlose und schwerhörige Menschen weltweit zugänglich sind“, sagte Joseph M. Sellers, der die Bürgerrechtspraxis bei Cohen Milstein Sellers & Toll leitet.

Amy F. Robertson, Co-Exekutivdirektorin des Zentrums für Bürgerrechtserziehung und -durchsetzung, dazu: „Es gibt keine Entschuldigung dafür, dass irgendeine Institution die Millionen von Menschen, die gehörlos und schwerhörig sind, zu kurz kommen lässt. Wir können uns nicht aussuchen, welche Art von Barrierefreiheit wir bieten wollen – es ist ein Grundrecht, das jeder verdient. Wir freuen uns, dass die Vereinbarung sicherstellt, dass alle Lernenden gleich behandelt werden“. 

Vorgeschichte

Der Grund für die Klage war die Erkenntnis, dass trotz der Beschreibung der Online-Ressourcen des MIT als „offen und weltweit verfügbar“ viele seiner Video- und Audioaufnahmen keine oder nur ungenaue Bildunterschriften enthielten. Das MIT hatte keine veröffentlichten Richtlinien, um sicherzustellen, dass diese Lernmittel für gehörlose und schwerhörige Menschen zugänglich sind. Allein in den Vereinigten Staaten gibt es etwa 50 Millionen gehörlose und schwerhörige Menschen.

Während des Rechtsstreits reichte das MIT einen Antrag auf Abweisung der Klage ein. Als Antwort darauf entschied das Gericht, dass die Bundesgesetze zum Verbot der Diskriminierung von behinderten Menschen die Online-Inhalte des MIT abdecken.

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Ein Kommentar

  • Großartiger Erfolg!
    Vielleicht findet sich ja noch wer, der das ganze dann auf Deutsch zugänglich macht.