Veranstaltungstipp: Was ist eine UN-Individualbeschwerde?

Sind alle Rechtsmittel gegen Diskriminierung in Österreich ausgeschöpft, so gibt es die Möglichkeit, auch direkt bei der UNO gegen die Diskriminierung vorzugehen - mit einer Individualbeschwerde an einen UN-Fachausschuss.

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Ist man in Österreich von Diskriminierung betroffen, so hat man die Möglichkeit, eine Schlichtung anzustreben. Das ist ein außergerichtliches Verfahren, das einem gerichtlichen vorangehen muss. 

Sind aber alle Rechtsmittel – beispielsweise des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes – ausgeschöpft, so gibt es zuletzt noch die Möglichkeit, auch direkt bei der UNO gegen die Diskriminierung vorzugehen, mit einer Beschwerde an den UN-Fachausschuss, der sich um die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kümmert.

Diese Möglichkeit wird aber in Österreich derzeit nur selten genutzt, da unzureichende Informationen und mangelnde Erfahrungswerte Vereine daran hindern, ihren Klientinnen und Klienten dieses Rechtsmittel zu empfehlen.

Handlungsanleitung für ein vernachlässigtes Rechtsinstrument

Diese Informationslücke will nun eine Veranstaltung des Klagsverbandes zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern schließen. Der Klagsverband lädt am 1. Dezember 2016 um 18 Uhr zu der Diskussionsveranstaltung „UN-Individualbeschwerden. Handlungsanleitung für ein vernachlässigtes Rechtsinstrument“ nach Linz ein.

Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer UN-Individualbeschwerde aufgezeigt werden. „Hier geht es nicht mehr um die individuelle Diskriminierung, sondern um eine Menschenrechtsverletzung durch den Staat“, so Andrea Ludwig vom Klagsverband. Ein Beispiel einer UN-Individualbeschwerde ist im Jahresbericht 2015 des Klagsverbandes dokumentiert.

Klaudia Karoliny von der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich meint hierzu: „Die Individualbeschwerde stellt für mich eine konkrete Möglichkeit dar, ein Land wie Österreich z.B. in konkreten Angelegenheiten auf ihr Versäumnis hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hinzuweisen und diesbezüglich Empfehlungen abzugeben.“

Wenn auch Sie jetzt Interesse haben, sich über das Rechtsmittel der UN-Individualbeschwerde zu informieren oder sich mit anderen auszutauschen, dann kommen Sie am 1. Dezember um 18 Uhr in den Wissensturm Linz, Kärntnerstraße 26, Raum 1504.

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich. Sollten Sie eine ÖGS-Dolmetscherin bzw. einen ÖGS-Dolmetscher oder andere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte daniela.almer@klagsverband.at.

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