Verbandsklage Inklusive Bildung startet mit erstem Gerichtstermin

Keine umfassend diskriminierungsfreie Lösung in Sicht

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

UPDATE: Im Dezember 2022 und nicht – wie ursprünglich berichtet – am 19. September 2022 wird’s spannend: In Wien findet der erste Gerichtstermin für die Verbandsklage Inklusive Bildung statt. Die Richterin wird erstmals Zeug*innen aufrufen und Beweise sichten.

Sie muss sich an diesem Tag mit einer wichtigen Frage auseinandersetzen: Ist es diskriminierend, wenn in Bundesschulen derzeit nur Schüler*innen mit einer Körperbehinderung und einer bestimmten Pflegegeldstufe einen Anspruch auf bedarfsgerechte persönliche Assistenz haben?

Für Kinder im Autismus-Spektrum oder mit anderen Behinderungen gibt es nämlich keine Unterstützung in Form von persönlicher Assistenz. Aber ohne eine Person, die ihnen beim täglichen Schulbesuch assistiert, ist der Besuch einer höheren Schule samt Matura für diese Kinder oft unerreichbar.

Das Problem ist schon lange bekannt, viele Klagsverbands-Mitgliedsvereine berichten von Familien, die Unterstützung und Beratung suchen, weil es für ihre Kinder keine zufriedenstellende Lösung für den Schulbesuch gibt.

Deshalb: Verbandsklage

Der Klagsverband hat sich deshalb nach einer gescheiterten Schlichtung mit dem Bildungsministerium gemeinsam mit zahlreichen Mitgliedsvereinen entschlossen, die erste Verbandsklage in Österreich nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) einzubringen.

Mit dieser Klage wollen wir einen Rechtsanspruch auf individuelle, geeignete und bedarfsgerechte Assistenz für alle Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen erreichen.

Es darf keine Einschränkung auf die Art der Behinderung geben, keine Koppelung an eine bestimmte Pflegegeld-Stufe und keine Einschränkung auf bestimmte Bildungsinhalte oder Schulveranstaltungen. All das ist diskriminierend und führt zum Ausschluss von Kindern mit Behinderung.

Verzögerungstaktik?

Seit wir die Klage eingebracht haben, versucht das Bildungsministerium mit bisher unbefriedigenden Vorschlägen ein Verfahren abzuwenden. Konkret ist es nun für Schüler*innen mit Körperbehinderung immerhin möglich, auch an mehrtätigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, von denen sie bisher mangels Finanzierung der Assistenz ausgeschlossen waren.

Jetzt signalisiert das Ministerium die Bereitschaft für weitere Sondierungsgespräche, ohne jedoch eine umfassende, diskriminierungsfreie Lösung vorzuschlagen.

Ist das alles eine Verzögerungstaktik? Die untragbare Situation für alle anderen betroffenen Kinder mit Behinderung und ihre Eltern bleibt.

Diskriminierung und Menschrechtsverletzung

So wie zB für den 10-jährigen Max L.* (*Name geändert): Er ist Asperger-Autist und hat die Volksschule in Innsbruck mühelos abgeschlossen. Seine Eltern und seine Lehrerin sehen ihn im Gymnasium.

Für Max ist es allerdings schwierig, Lärm auszuhalten, in Pausen und Freistunden fühlt er sich verloren. Ihm fehlt dann die Struktur der Unterrichtsstunden, der Kontakt mit seinen Mitschüler*innen ist eine Herausforderung. 

Mit Unterstützung einer persönlichen Assistentin (oder eines Assistenten) wäre die Situation ganz anders: Sie hätte die geräuschunterdrückenden Kopfhörer für Max stets griffbereit und könnte zwischen ihm und den Kindern in der Klasse vermitteln.

Das Bildungsministerium sieht das aber leider anders: Während Max keinen Anspruch auf Assistenz hat, gibt es diese für die Rollstuhlfahrerin Lina in der 2b. Für den Klagsverband ist das ganz klar eine Diskriminierung nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und eine Menschenrechtsverletzung nach der UNBehindertenrechtskonvention.

Für Max und seine Eltern stellt diese Situation das ganze Familienleben auf den Kopf: Max‘ Mutter sieht sich gezwungen, ihren Job aufzugeben und ihren Sohn zuhause zu betreuen. Als die Belastung zu groß wird, entscheiden sich die Eltern Max in einer Neuen Mittelschule anzumelden. Das Land Tirol als Schulerhalter finanziert dort ganz selbstverständlich die persönliche Assistenz für autistische Schüler*innen.

Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und die gleichberechtigte soziale Teilhabe, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert werden, ist nur dann verwirklicht, wenn die bedarfsgerechte persönliche Assistenz allen Schüler*innen gewährt wird. Dafür kämpfen wir mit der Verbandsklage Inklusive Bildung.

Breites Bündnis

Neben der wesentlichen Unterstützung des Vereins BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben beteiligen sich an der Verbandsklage noch der Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Tirol, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich, Selbstbestimmt Leben Innsbruck und ein weiterer Mitgliedsverein des Klagsverbands. Möglich wurde die Verbandsklage durch die finanzielle Unterstützung mehrerer Mitgliedsvereine und solidarischer Einzelpersonen.

Das ist Artikel 5 von 5 zur Verbandsklage.

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