Schild: Nationalratswahl

Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Wahlrechtsreform

Die Wahlrechtsreform hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab in seiner heutigen Sitzung grünes Licht für das von der Regierung vorgeschlagene Gesetzespaket.

Die wesentlichsten Punkte sind die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre, die Senkung des Wahlalters auf 16 und die Einführung der Briefwahl. Überdies wurde die Herabsetzung des passiven Wahlalters von 19 auf 18 Jahre in die Wahlrechtsreform integriert.

Ergänzt wird die Änderung der Bundes-Verfassung und das Wahlrechtsänderungsgesetz durch drei Entschließungen und zwei Ausschussfeststellungen. Der Verfassungsausschuss spricht sich unter anderem dafür aus, blinden BriefwählerInnen Stimmzettelschablonen zu übermitteln und Wahlinformationen auch für blinde, sehbehinderte und lernbehinderte Menschen zugänglich zu machen. Zudem mahnen die Abgeordneten eine rechtzeitige Versendung von Wahlkarten ins Ausland ein.

Was die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen betrifft, wird die Regierung ersucht, die Vorbereitungsarbeiten für E-Voting in Österreich fortzusetzen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, im Parlament gemeinsam mit ExpertInnen eine Arbeitsgruppe einzurichten, die E-Voting einer verfassungsrechtlichen und technischen Machbarkeitsanalyse unterziehen soll.

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