Vergleich für Melissa – Fall mit Signalwirkung

Die Erstklässlerin aus Neu-Ulm braucht einen Gebärdendolmetscher, um den Unterricht zu verstehen. Der Bezirk Schwaben weigert sich, die Kosten (monatlich 5500 Euro) zu übernehmen. Die Eltern klagten.

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Als einen „Fall mit Signalwirkung für ganz Deutschland“ bezeichnet die Bild-Zeitung den Kampf der siebenjährigen gehörlosen Melissa um ihr Recht auf Besuch einer Regelschule.

Vor dem Sozialgericht Augsburg war ein Vergleich über die Erstattung der Dolmetscherkosten erreicht worden. „Leider nicht so ganz befriedigend – aber ein Teilerfolg“, so Karin Kestner, die Verlegerin für Gebärdensprache und Themen der Gehörlosigkeit, gegenüber kobinet.

Die Erstklässlerin aus Neu-Ulm braucht einen Gebärdendolmetscher, um den Unterricht zu verstehen. Der Bezirk Schwaben weigert sich, die Kosten (monatlich 5500 Euro) zu übernehmen. Die Eltern klagten.

Nach der Einigung vor Gericht soll Anfang 2013 erneut ein Gutachten erstellt werden. Wird darin der weitere Besuch einer Regelschule empfohlen, will der Bezirk ab April 2013 die Kosten für einen Gebärdendolmetscher für die gesamte Grundschulzeit übernehmen. Bis dahin soll der Freistaat Bayern zahlen. Die ebenfalls gehörlosen Eltern von Melissa sind halbwegs zufrieden, obwohl ihre Tochter immer noch keine Rechtssicherheit hat.

Melissa ist eine der Besten ihrer Klasse, selbst ihre Mitschüler lernen Gebärden. Doch der Schul-Bezirk will das Mädchen in einem Förderzentrum in Augsburg betreuen lassen. 70 Kilometer entfernt, ohne Unterricht in Gebärdensprache.

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