Verweigerung der Berufsschulbildung für behinderte Menschen

Sieht so Behindertengleichstellung im Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums aus?

Elisabeth Gehrer
ÖVP/Markus Hammer

Die massive Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen seitens des Bildungsministeriums, die durch den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Berufsausbildungsgesetz bewirkt wird, löste bereits zahlreiche Protestnoten seitens der Sozialpartner und der Interessensvertretungen der behinderten Menschen aus.

Auch der Verein Blickkontakt, Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen, schließt sich diesen Protesten an.

Was ist geschehen?
Zunächst sah alles recht vielversprechend aus, da sich die Sozialpartner – Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer – darauf verstanden, die bislang unbefriedigende Anlehre, die keinen anerkannten Berufsabschluss brachte, durch die sogenannte „integrative Berufsausbildung“, die auch einen anerkannten Abschluss mit sich brächte und den Berufsschulbesuch vorsieht zu ersetzen. Doch nach dem aktuellen Entwurf des Bildungsministeriums dürfen behinderte Lehrlinge zwar länger für die Lehre brauchen, wenn es notwendig ist oder eine Teilqualifikation erwerben, doch der Besuch der Berufsschule ist mangels entsprechender Mittel für Maßnahmen, wie Begleitlehrer, nicht vorgesehen.

Dazu erklärt die Vorsitzende des Vereines Blickkontakt, Dr. Elisabeth Wundsam: „Gerade bestmögliche Bildung ist der wesentliche Trumpf von Menschen mit Behinderungen, um überhaupt irgendwelche Chancen am Arbeitsmarkt zu haben. Und nun verweigert das Bildungsministerium behinderten Lehrlingen den Zugang zu fachtheoretischer Ausbildung und Allgemeinbildung. Das ist einfach empörend und nicht zu tolerieren!“

Auch der Rechtsexperte des Vereines Blickkontakt, Mag. Michael Krispl, zeigt sich empört: „Gerade die bis 2.12.2003 umzusetzende Rahmenrichtlinie 2000/78/EG betreffend Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf bezieht sich auch auf den chancengleichen Zugang zu beruflicher Bildung und Weiterbildung. Das Bildungsministerium hat diese Richtlinie für seinen Wirkungsbereich ebenso umzusetzen, wie die übrigen betroffenen Ministerien und sonstigen Gebietskörperschaften. Ansonsten wäre diese Diskriminierung wegen mangelnder Richtlinienumsetzung wohl bekämpfbar.“

Und darüberhinaus entspricht das Bildungsministerium mit dieser Maßnahme auch nicht der Forderung des Forums Gleichstellung, das in seinem Arbeitspapier zur Erarbeitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in der diesbezüglichen Arbeitsgruppe der Bundesregierung ein umfassendes und durchsetzbares Recht auf inklusive Bildung vorsieht.

Der Verein Blickkontakt schließt sich den Forderungen der Integration:Österreich an und fordert die Frau Bildungsministerin, Elisabeth Gehrer, auf, auch Personen mit Ausbildungsverträgen für die Teilqualifizierung hinsichtlich der Berufsschulpflicht gleichzustellen sowie erforderliche Maßnahmen zu treffen, um schulische Integration im Sinne einer inklusiven Bildung für alle Zielgruppen zu gewährleisten.

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