VÖGS fordert zum Internationalen Tag der Muttersprachen Einhaltung der UN-Konvention

Wie jedes Jahr findet am 21. Februar der "Internationale Tag der Muttersprachen" statt. Eingeführt wurde er im Jahr 2000 von der UNESCO um an die 60.000 weltweit existierenden Muttersprachen zu denken.

Verein österreichischer gehörloser StudentInnen
VÖGS

Die Förderung der Muttersprachen ist auch für den VÖGS ein wichtiges Anliegen, ist doch die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) eine Muttersprache für viele Gehörlose.

In der Sprachwissenschaft geht man davon aus, dass die Muttersprache nicht unbedingt mit jener der Eltern ident sein muss, sondern sie ist vielmehr die Sprache die man „ohne bewusstes Lernen erworben hat.“ Auch spielt die Identifikation dabei eine wichtige Rolle. Demgemäß ist es notwendig, die Gebärdensprache als Muttersprache anzuerkennen und die gleichen Rechte für gehörlose und schwerhörige Menschen von Staatswegen zu garantieren.

Es ist zwar lobenswert, dass die ÖGS im Bundesverfassungsgesetz Artikel 8 Absatz 3 als „eigenständige Sprache“ anerkannt ist – der Passus „das Nähere bestimmen die Gesetze“ jedoch lässt großen Spielraum im Umgang mit dieser Sprache zu.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) hat in der Vergangenheit Anliegen von Nicht-Regierungsorganisationen, die ÖGS im Unterricht als (Mutter-)Sprache einzuführen, abgewiesen, mit der Begründung es gäbe keine gesetzliche Grundlage dafür. Das ist wenig verständlich, lässt sich aber auf die Rahmenbedingungen rückschließen. Ein politischer Wille hin zur Inklusion wäre nur allzu wünschenswert.

Bei der am 2. und 3. September 2013 stattgefundenen Staatenprüfung Österreichs bei der UN-OHCHR in Genf fiel das Zeugnis u.a. im Bezug auf die Umsetzung des Artikels 24 Bildung der Konvention schlecht aus, denn sämtliche Bemühungen für eine inklusive Schule scheinen sich zu verlangsamen. Für den UN-Fachausschuss ist es besorgniserregend, dass die Zahl der Sonderschüler in den letzten zehn Jahren gestiegen ist.

Das Verfassungsgericht lehnte im November 2013 einen Antrag zweier gehörloser Schülerinnen ab, die die Anerkennung der ÖGS als Muttersprache im Unterricht – in diesem Fall an einem Bundesoberstufenrealgymnasium – erzielen wollten. Die Ablehnung wurde zurückgewiesen unter der Begründung, dass hierfür keine gesetzliche Grundlage existieren würde und dass die Unterrichtssprache nach österreichischer Schulordnung Deutsch ist.

Beim VÖGS stößt die Ablehnung des Antrags auf Unverständnis. Vielmehr noch ist es verwunderlich, dass eine intensive Beschäftigung mit dem Thema ÖGS oft gegen Wände läuft und in der Bildungsdebatte kaum bis gar nicht aufscheint. Denn mit der Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl. III Nr. 155/2008, verpflichtete sich Österreich zur Umsetzung von inklusiver und barrierefreier Bildung. In der Konvention werden unter Sprachen sowohl Gebärdensprachen, gesprochene und nicht-gesprochene Sprachen verstanden.

VÖGS fordert Änderung des Schulunterrichtsgesetzes

Es ist wichtig, dass die ÖGS in den bildungspolitischen Debatten einen höheren Stellenwert erhält, wo doch durch vollen Bildungszugang erst ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden kann. Der VÖGS ruft zur Bilingualität auf und fordert abermals die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes im Sinne der UN-Konvention.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich