Volksanwälte dürfen Menschenrechte nicht selektiv kontrollieren

BIZEPS unterstützt die in Ö1-Morgenjournal und Falter erhobene Kritik an der Volksanwaltschaft. Im Bereich der Inklusion von behinderten Menschen muss die Volksanwaltschaft aktiv werden.

BIZEPS
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„Die Volksanwaltschaft versteht sich als Menschenrechtshaus Österreichs – doch derzeit muss diese Selbstdarstellung massiv in Frage gestellt werden“, reagiert Martin Ladstätter (Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) auf die heute in verschiedenen Medien massiv geäußerte Kritik an den VolksanwältInnen.

Neben dem in Ö1 erwähnten Polizeibereich hält Kommissionsleiter Prof. Ernst Berger zur in der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtend vorgeschriebenen Inklusion fest: „Großinstitutionen, die nur gehörlose Kinder nur blinde Kinder betreuen, entsprechen diesen Kriterien nicht. … Die Volksanwaltschaft habe bisher verweigert, diesen Kritikpunkt an das Unterrichtsministerium heranzutragen.“

„Es entspricht auch meiner bisherigen Wahrnehmung, dass die VolksanwältInnen persönlich höchst selektiv in der Kontrolle bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten agieren“, so Ladstätter, der selbst Teil des Menschenrechtsbeirates der Volksanwaltschaft ist.

Als Beispiel erwähnt er einen Beschluss einer Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates, der sich mit dem Handlungsbedarf in aussondernden Bildungseinrichtungen (wie auch von Ernst Berger in Ö1 erwähnt) beschäftigt hat. In dieser Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates („Bundes-Blindenerziehungsinstitut vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention?“) wird klar aufgezeigt, welchen menschenrechtlichen Handlungsbedarf diese Bildungseinrichtungen hin zu inklusiven Schulen haben.

Da diese Ausführungen den persönlich Meinungen der parteipolitisch ausgewählten VolksanwältInnen widersprechen, verweigern sie bisher die übliche Veröffentlichung dieser Stellungnahme. Einzig ein kleiner Hinweis auf Seite 109 im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat für das Jahr 2013 lässt erahnen, dass sich der Menschenrechtsbeirat mit dem Thema Inklusion beschäftigt hat.

„Es besteht nicht nur bei der Inklusion dringender Handlungsbedarf, sondern die Volksanwaltschaft muss endlich die von den Kommissionen und dem Menschenrechtsbeirat aufgezeigten Problembereiche vollständig dokumentieren und der Öffentlichkeit in geeigneter Form zuführen. Eine selektive Menschenrechtskontrolle – je nach den persönlichen Befindlichkeiten der VolksanwältInnen – ist einem Menschenrechtshaus Österreichs unwürdig und sofort zu beenden“, so Ladstätter abschließend.

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