Vorarlberg: Verfassungänderung

Eine kürzlich beschlossene Änderung der Landesverfassung hat alte und behinderte Menschen zum Inhalt

„Das Land bekennt sich zur Verpflichtung der Gesellschaft, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen zu gewährleisten.“

Das Land möchte damit der Behinderten- und Seniorenpolitik des Landes im Nachhinein eine verfassungsrechtliche Grundlage geben. Weiters wollen dadurch „gleichwertige Lebensbedingungen (durch zielgerichtetes Tätigwerden)“ angestrebt werden – was immer damit auch gemeint sein mag.

Alles in allem zwar keine bahnbrechenden Neuerungen, aber ein gutgemeinter Schritt, welcher den neuen Artikel 7 in der Bundesverfassung verstärkt und den Gedanken der Unterstützungswürdigkeit betont.

Die Behindertenbewegung wird jetzt sehr genau beobachten, welche Fortschritte bei der Erreichung der Gleichwertigkeit unserer Lebensbedingungen tatsächlich erzielt werden.

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