Vorarlberger Pflegegeld: Studie belegt hohe Treffsicherheit

LR Bischof: Hervorragende Arbeit der pflegenden Angehörigen bestätigt

Das Institut für Gesundheits- und Krankenpflege wurde von der Vorarlberger Landesregierung beauftragt, im Rahmen einer Untersuchung von Empfängern des Pflegegeldes nach dem Landes-Pflegegeldgesetz die Betreuungs- und Pflegequalität und die widmungsgemäße Verwendung des Pflegegeldes zu prüfen. Der jetzt vorliegende Bericht bestätigt, dass der notwendige Standard der Pflegequalität in allen Fällen gegeben ist und das Pflegegeld widmungsgemäß verwendet wurde, betonte Soziallandesrat Hans-Peter Bischof heute, Montag, bei einer Pressekonferenz im Landhaus in Bregenz: „Das Pflegegeld bewirkt somit eine hohe Treffsicherheit“.

Der Bericht dokumentiere auch die hervorragende Arbeit, die von den pflegenden Angehörigen geleistet wird, stellte Bischof fest.

Das Pflegegeld ist laut Landes-Pflegegeldgesetz ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es gebührt Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von der Ursache der Behinderung. Während beim Bundes-Pflegegeld vorwiegend Personen mit eigener Pensionsversicherung anspruchsberechtigt sind, konzentriert sich das Landes-Pflegegeld bevorzugt auf andere Personengruppen: Hausfrauen ohne Pensionsanspruch, sowie Kinder und Menschen mit Behinderung.

Mit Stichtag 31. Dezember 1999 bezogen 1.457 Personen das Pflegegeld. Die Ausgaben für das Landes-Pflegegeld betrugen gut 120 Millionen Schilling (8,7 Millionen Euro).

Untersucht wurden Empfänger des Pflegegeldes ab 60 Jahren, soweit sie nicht in einem Heim untergebracht waren und ein Pflegegeld der Stufen 3 bis 7 bezogen. Insgesamt wurden 189 Pflegegeldbezieher überprüft. Fast die Hälfte (47 Prozent) der untersuchten Pflegegeldbezieher erhält ein Pflegegeld der Stufe 3, 22 Prozent der Stufe 4, 24 Prozent der Stufe 5, sechs Prozent der Stufe 6 und ein Prozent der höchsten Pflegestufe 7. Die durchschnittliche Pflege dauerte 7,4 Jahre. 52 Prozent wurden bereits fünf Jahre oder länger gepflegt. Das Durchschnittsalter beträgt 78,1 Jahre. 96 Prozent sind weiblichen Geschlechtes.

Hohe Pflegequalität, kein Missbrauch des Pflegegeldes
„Die Untersuchung hat gezeigt, dass der notwendige Standard der Pflegequalität in allen Fällen gesichert ist“, so Landesrat Bischof. Die vorgefundene Pflege war bei 60 Prozent „sehr gut“ und bei 40 Prozent „zufrieden stellend“. Bischof: „Es wurde daher eine hervorragende Arbeit der pflegenden Angehörigen bestätigt“.

Der größte Teil des Pflegebedarfes wird vom Gatten bzw. Partner und/oder von den Kindern bzw. Schwiegerkindern geleistet. Von den ambulanten Pflege- bzw. Hilfsdiensten wird vor allem die Hauskrankenpflege in Anspruch genommen. Aber auch mobile Hilfsdienste werden herangezogen, insbesondere wenn ständige Anwesenheit erforderlich ist.

Bei der Verwendung des Pflegegeldes ist in keinem Fall ein Missbrauch erkennbar. „97 Prozent des Pflegegeldes wurden ausschließlich zur Abdeckung der durchschnittlichen Kosten für die Pflege verwendet“, so Bischof. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten je Landes-Pflegegeldbezieher betrugen rund 8.300 Schilling (600 euro), hievon entfielen 80 Prozent auf Hilfs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen und 20 Prozent auf Sachkosten für die Pflege.

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