Warnsignal oder Mindestgeräusch für Elektro- und Hybridautos

Nationalrat behandelt Oppositionsanträge zum Thema Soziales

Parlament
BIZEPS

Da Kraftfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb im Straßenverkehr kaum zu hören seien, könnten FußgängerInnen mangels akustischer Wahrnehmung häufig nicht rechtzeitig entsprechend reagieren.

Auf die lebensgefährliche Bedrohung, die geräuschlose Fahrzeuge für blinde und sehbehinderte Personen, aber auch für Kinder und alte Menschen darstellen, wies Team Stronach-Klubobfrau Waltraud Dietrich hin. Aus diesem Grund soll für geräuscharme Kraftfahrzeuge ein akustisches Warnsystem oder ein Mindestgeräusch gesetzlich vorgesehen werden. Diese Sicherheitsvorkehrung soll eine Einschätzung des Fahrzeugverhaltens bzw. der Geschwindigkeit erlauben.

Die E-Mobilität werde gut angenommen, zeigte sich Angela Fichtinger (V) erfreut. Hersteller arbeiten bereits an der Ausstattung betroffener Fahrzeuge um den Schutz aller VerkehrsteilnehmerInnen zu gewährleisten.

Ein diesbezüglicher Prozess laufe bereits, argumentierte auch Ulrike Königsberger-Ludwig (S). Ab Juli 2019 tritt eine EU-Regelung in Kraft, die ein Akustiksystem für die Typisierung neuer Fahrzeuge vorsieht. Dennoch sei es auch wichtig, dass blinde Menschen im Straßenverkehr, durch tragen einer Schleife oder eines Stockes, auf sich aufmerksam machen, so Königsberger-Ludwig.

Bis zum Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2019 dürften geräuscharme E-Fahrzeuge aber weiterhin produziert und verkauft werden, zeigte sich Helene Jarmer (G) besorgt, die Gefahr werde erst danach schrittweise reduziert. Sie machte darauf aufmerksam, dass es problematischer sei, Dinge im Nachhinein umzurüsten als sie gleich mit Bedacht zu bauen.

Der Nationalrat schloss sich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS der Empfehlung des Sozialausschusses an, den Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. 

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