Wehsely: „Modernes Kindertagesheimgesetz bringt mehr Flexibilität!“

Novelle des Kindertagesheimgesetz

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„Die heute zu beschließende Neufassung des – derzeit aus dem Jahre 1967 stammenden und mittlerweile veralteten – Kindertagesheimgesetzes enthält wichtige pädagogische Zielsetzungen, die sich im Hinblick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre als wesentlich herausgestellt haben“, betonte heute SPÖ-Landtagsabgeordnete Mag. Sonja Wehsely zum heute im Wiener Landtag zum Beschluss vorliegenden Neuen Wiener Kindertagesheimgesetz.

„Dazu zählen insbesondere die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und unterschiedlicher kultureller Herkunft und der partnerschaftliche Führungsstil unabhängig von geschlechtsabhängigen Rollenfixierungen. In diesem Gesetz wird vieles festgehalten, was sich in der Praxis bereits bewährt hat!“

So sei es darüber hinaus eine wesentliche Aufgabe der Kinderbetreuungseinrichtungen, „dass den Eltern die kontinuierliche berufliche Tätigkeit neben der Kindererziehung ermöglicht wird“, so Wehsely weiter. „Dies ist aber nur möglich, wenn ausgebildete Fachkräfte die Kinderbetreuung übernehmen. Erstmals werden im neuen Gesetz diese Fachkräfte auch als KindergartenpädagogInnen bezeichnet, was ihrer Aufgabe auch am besten entspricht!“

Wichtig sei weiters, „dass die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen erstmals gesetzlich Bestandteil der Kinderbetreuung wird“, betonte die Landtagsabgeordnete. Das neue Gesetz schreibe für die Integrationsgruppen eine gewisse Mindestanzahl aber auch eine Obergrenze an behinderten Kindern fest, um deren optimale Betreuung zu gewährleisten.

Eine weitere langjährige Forderung werde in dem Gesetz ebenfalls berücksichtigt, unterstrich Wehsely. „Familiengruppen für Kinder zwischen 0 und 6 bzw. 3 und 10 Jahren werden noch mehr Flexibilität in die Kinderbetreuung bringen.“ Im Vordergrund stehe aber auch der Schutz der Kinder, wonach der Verdacht, dass Kinder misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden sind, an die zuständige Magistratsabteilung zu melden ist. „Hiermit kommt dem Betreuungspersonal eine gewisse Schutzfunktion zu“, so Wehsely.

„Insgesamt ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Baustein im Rahmen der laufenden Optimierung der Kinderbetreuung in dieser Stadt“, schloss Wehsely.

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