AKNÖ-Haneder: Niederösterreich bricht Vereinbarung

In Niederösterreich erhalten nur Menschen ohne Behinderung die volle Mindestsicherung von 795 Euro. Ist man behindert und bekommt deshalb erhöhte Familienbeihilfe, wird diese als Einkommen abgezogen. Das bringt Menschen mit Behinderung in Not, da sie gesundheitsbedingt oft höhere Ausgaben für Wohnen und Leben haben.
„Niederösterreich soll endlich genauso vorgehen wie die meisten anderen Bundesländer“, fordert AKNÖ-Präsident Hermann Haneder.
Walter K. schaut durch die Finger. Statt 795 Euro Mindestsicherung bekommt der 35-jährige Weinviertler 222 Euro. Ihm wurden neben dem AMS-Geld auch der Grundbetrag seiner erhöhten Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung angerechnet und abgezogen. K., der an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, hat über seine Sachwalterin dagegen berufen. Das Land begründet seine Vorgangsweise mit dem NÖ Mindestsicherungsgesetz: Danach werden nur die Grundbedürfnisse eines nicht behinderten Menschen gedeckt. Herr K. habe keinen Anspruch auf die Deckung seines behinderungsbedingt erhöhten Lebensunterhalts und Wohnbedarfs. Zusatzleistungen könnten nur aus Gefälligkeit gewährt werden.
„Verstoß gegen Menschenrechte“
„Es gibt eine österreichweite Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die bedarfsorientierte Mindestsicherung und in Niederösterreich wird sie gebrochen. Die hiesigen Behörden müssen aber nach dem Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz vorgehen. Und wenn Privatpersonen sich auf die Bund-Ländervereinbarung berufen, ist das zwecklos“, sagt Mag. Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte der AKNÖ.
Die 15a B-VG-Vereinbarung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung sieht vor, dass die Familienbeihilfe nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. Dennoch rechnet Niederösterreich diese auf die Mindestsicherung an. Schon ein nicht behinderter Mensch kommt mit diesen bescheidenen Mitteln kaum über die Runden.
„Völlig ignoriert wird bei dieser gesetzwidrigen Vorgangsweise die Tatsache, dass behinderte Menschen oft Mehraufwendungen haben. Abgesehen davon handelt es sich um eine verfassungswidrige Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Und weil mit dieser Vorgangsweise die Möglichkeit, ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben zu führen, eingeschränkt wird, handelt es sich auch um einen Verstoß gegen die Menschenrechte nach der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen“, kritisiert Haneder.
Die derzeitige Praxis in Niederösterreich wird auch vom Bundesbehindertenanwalt, vom Dachverband der Behindertenverbände und dem Verein VertretungsNetz – Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung als benachteiligend eingestuft.
Maria,
27.06.2013, 11:09
Christlich schon lange nicht mehr!
Eher Unternehmer orientiert. Hald so das das Geld passt, den Geld tut ja nicht weh!!!
Gertrude Sladek,
26.06.2013, 15:00
@Klaudia Entschuldige, Ihren Eintrag zu den oberösterreichischen Verhältnissen habe ich zuvor gänzlich überlesen. Ihr in OÖ verfügt ja auch über einen Landeshauptmann, der vor seiner politischen Karriere als Religionslehrer tätig war. Sehr traurig, dass genau ich das so klar ausspreche, aber what shalls, leider verhält es sich nun einmal so.
Gertrude Sladek,
26.06.2013, 14:57
Es kommt wohl nicht von ungefähr, dass es sich hiermit um Bestimmungen aus einem ÖVP dominierten Bundesland handelt? Christlich sozial nun einmal!
Cassandra Cicero,
21.06.2013, 14:55
Ich find das ganz schrecklich – ich bin selbst behindert und weiß, wie viele Mehrkosten das verursachen kann und tut (für Taxis z. B., wenn man Schmerzen hat oder zu kaputt ist, um nach einem notwendigen Arzttermin heimzukommen, für ne Putzkraft/Heimhilfe, wenn man das reinigen oder einkaufen nicht schafft – und das geht ja psychisch Kranken ebenso) und die Mindestsicherung ist ja ohnedies schon gering genug. Famlienbehilfe im Erwachsenenalter wird ja eh nur gewährt, wenn entsprechende Krankheit (bei mir stand damals im Attest: ist vermutlich dauerhaft außerstande, sich selbt den Lebensunterhalt zu verschaffen – ist jetzt glücklicherweise anders, aber keiner weiß, wie lang) vorliegt! Da wird auf die Ärmsten (in jeglicher) Hinsicht der Gesselschaft hingegriffen und noch ein Schäuferl draufgehaut… :-(
Klaudia Karoliny,
21.06.2013, 14:07
Natürlich ist es arg, was in NÖ, dem sogenannten Familien-Bundesland, passiert. Dort scheint die Versorgung für Menschen mit Behinderung ja überhaupt ein Katastophe zu sein!
In OÖ ist es in meinen Augen nicht viel besser. Hier hält man es in Bezug auf die Auszahlung der „Bedarfsorientierten“ Mindestsicherung so, dass man Menschen mit Behinderung, denen man eine Selbsterhaltungsunfähigkeit zugeschrieben hat, dazu nötigt, dass sie einen gerichtlichen Unterhalt von ihren Eltern einfordern müssen, der dann bei der Mindestsicherung zum Abzug gebracht wird! Wie überall wird auch die Mietbeihilfe und sogar „Einkünfte“ aus der Beschäftigugstherapie (heute fähigkeitsorientierte Aktivität) genannt bei der Mindestsicherung zum Abzug gebracht. Aber: Es ist ja alles Verhandlungssache und vor allem -geschick! Mit den SozialhilfeempfängerInnen kan mann/frau offensichtlich ja alles machen. Sie brauchen auch keine Würde. Erbärmliches Österreich!
Gerhard Lichtenauer,
19.06.2013, 17:41
Auch hierbei „glänzt“ das selbsternannte „Familienland“ Niederösterreich, das vollmundig zur „sozialen Modellregion Europas“ avancieren möchte, in dissozialer Menschenrechtsdelinquenz.