Maßnahmen lediglich "nach Möglichkeit"
Einem Abänderungsantrag auf Initiative des LIF-Abgeordneten Marco Smoliner vom Juni 1998 ist es zu verdanken, daß Arbeitsplätze, an denen behinderte Menschen beschäftigt sind, künftig deren Behinderungen entsprechend adaptiert sein müssen. Dies betrifft Ausgänge, Verkehrswege, Türen, Tore und sanitäre Einrichtungen.
Diese Bestimmungen aus dem Wiener Bedienstetenschutzgesetz gelten sowohl für bestehende als auch für neu zu errichtende Arbeitsstätten.
Einziger Wermutstropfen an dieser positiven Regelung ist die Tatsache, daß die Maßnahmen lediglich „nach Möglichkeit“ durchgeführt werden müssen. Besser wäre natürlich eine Neuregelung ohne diesen Passus. Umso mehr wird es jetzt darauf ankommen, seine Einhaltung genau und kritisch zu beobachten.