Wien: Parkometergesetz neu

Der Standard: Für "Parksünder" wird mit dem neuen Parkometergesetz ein Schlupfloch gestopft.

Wiener Landesgesetzblatt
BIZEPS

„Der Standard“ berichtet: „Es soll nämlich der mögliche Strafrahmen beim Verweigern der Lenkerauskunft erhöht werden. Erleichterungen soll das neue Parkometergesetz hingegen für jene Personen bringen, die behinderte Menschen transportieren: Hat bisher ein Autofahrer einen behinderten Menschen in einem (gekennzeichneten) Behindertenfahrzeug etwa zum Arzt gebracht, so durfte der Fahrer bisher nur so lange den Wagen gebührenfrei in der Kurzparkzone abstellen, wie der Mitfahrer für das Ein- bzw. Aussteigen und das Verstauen seiner Gehbehelfe benötigte.“

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