Verfassungsbruch
Vier Monate und dreizehn Tage dauerte die Beantwortung einer Anfrage der Gemeinderätin Jutta Sander (Grüne) an den für Städtische Bäder zuständigen Stadtrat Fritz Svihalek (SPÖ), die in der lapidaren Aussage gipfelt, daß der nicht behindertengerechte Umbau des Theresienbades „eine gesetzeskonforme Vorgangsweise“ darstellt.
Der Stadtrat bezeichnet den von der Wiener Bäderverwaltung im Einvernehmen mit dem SP-Gemeinderat Hufnagel durchgeführten Pfusch als „eine provisorische Maßnahme“, um „den Zugang von behinderten Menschen kurzfristig zu gewährleisten“ und erblickt darin „eine gesetzeskonforme Vorgangsweise“.
Man muß sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Aus einem bewußten Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 der Bundesverfassung wird bei Svihalek im Handumdrehen eine gesetzeskonforme Vorgangsweise. So einfach geht das in Wien: Zuerst diskriminiert man behinderte Menschen und dann ist man auch noch zu feige, dazu zu stehen.