Wien und der RH-Bericht

Dieser Kommentar ist in der Zeitschrift monat der ÖAR im Oktober 2008 erschienen.

Ortschild mit Aufdruck Wien
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Laut Wiener Rathauskorrespondenz (RK) wurden die Empfehlungen des Rechnungshofes (RH) zum Pflegegeld aufgegriffen und ein sogenannter „Qualitätszirkel“ eingerichtet, sodass es neben den bisherigen Stellen, den Magistratsabteilungen MA 40, MA 15 und MA 2, dem Fonds Soziales Wien und den Wiener Stadtwerken, eine weitere Stelle gibt, die sich dem beliebten Spiel „wir sind nicht zuständig“ anschließen kann.

Die Stadt hat ihre soziale Kompetenz längst an einen quasi privaten Verein, den Fonds Soziales Wien (FSW) abgegeben, der praktisch nach Gutdünken bzw. vorhandenen Geldmitteln Richtlinien erstellen, Einkommensgrenzen festlegen und ändern, Beihilfen kürzen oder gänzlich streichen kann, wobei der Kontakt zur Stadt aber nicht ganz verloren geht, denn die Infobroschüren des FSW werden durch die MA 40 versendet, die auch einen Folder zum Thema Pflegegeld ausgearbeitet hat.

Merkwürdig, dass der Rechnungshof nichts an der Vielzahl der zuständigen Stellen auszusetzen hat. Wurde das beim Lesen des RH-Berichtes übersehen, oder sind die Pflegegeld-Kompetenzen auch in den anderen Bundesländern so zersplittert?

Wenn es (wie versprochen) zu gravierenden Änderungen bei der Begutachtung von Kindern und Demenzkranken kommen soll, könnte die Verwirrung der Verflechtungen noch ein Stück größer werden. Oder doch nicht? Vielleicht helfen die vorgesehenen Schulungen der VertrauensärztInnen durch die MA 15, die neuen Formulare, die Checks der Gutachten durch Oberbegutachter etc. Der „Qualitätszirkel“ wird doch nicht ein neuer Kreis sein, der zu durchlaufen ist?

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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