Wiener Landtag: Wiener Behinderten- und Sozialhilfegesetz

Eine Novelle des Wiener Behinderten- und des Sozialhilfegesetzes nahm LAbg. Jutta Sander (GRÜNE) zum Anlass, um auf eine Reihe anderer notwendiger Veränderungen für Behinderte aufmerksam zu machen.

Wiener Gemeinderat und Landtag - Sitzungssaal
PID / Markus Wache

Als besonders dringlich bezeichnete sie die Änderung der Gemeindewahlordnung. Es könne nicht sein, dass Behinderten nur wenige Wahllokale zur Verfügung stehen. Jedes Wahllokal müsse einen behindertengerechten Zugang haben. Außerdem sei für Blinde eine geheime Wahl so gut wie unmöglich, da es keine Wahlschablonen gebe.

Weiters kritisierte sie auch Wiens Bauordnung und die Unzugänglichkeit der öffentlichen Gebäude. Auch der Behindertenfahrtenbetrieb funktioniere nicht nach Wunsch, und die Wiener Linien schreiben für Behinderte noch immer die Mitnahme einer Begleitperson vor. „Diese Beispiele könnte man stundenlang fortsetzen“, so Sander, die sich eine rasche Veränderung von hinderlichen Paragraphen wünscht.

LAbg. Mag. Franz Karl (ÖVP) sprach in Zusammenhang mit der Gesetzesänderung von einer Sternstunde des Parlamentarismus. Nicht eine Regierungsvorlage, sondern ein Initiativantrag aller fünf Parteien habe diese Verbesserung für Behinderte möglich gemacht. Der Abänderungsauftrag sehe im Wesentlichen vor, dass künftige Vorsitzende der Interessensvertretung für Behinderte aus dem Kreis der Vertreter der organisierten Behinderten gewählt werden.

Er sprach auch von einer Sternstunde für die Behinderten, da am heutigen Tage auch in anderen Gesetzen eine ganze Reihe von behindertendiskriminierenden Bestimmungen abgeschafft werden. „Ich wünsche mir, dass in allen Bereichen so gearbeitet wird, wie in der Interessensvertretung für Behinderte“, so Karl zum Abschluss.

Als ein Heimspiel der SPÖ bis zum Eintritt der FPÖ bezeichnete LAbg. Brigitte Schwarz-Klement (FPÖ) die Interessensvertretung für Behinderte. Viele Anträge ihrer Partei mit den gleichen Inhalten wie im heutigen Abänderungsantrag seien im letzten Jahr abgelehnt worden. Weiters galt ihre Kritik auch der Wiener Bauordnung. Ihr „Lieblingsbeispiel“, der Hackinger Steg, sei mit einem Aufwand von 30 Millionen umgebaut worden und sei trotzdem wieder nicht behindertenfreundlich.

Auch die Fahrtendienste für Behinderte funktionieren nicht nach Wunsch. „Schon im Dezember hat die FPÖ den Vorschlag gemacht, dass hier den Wiener Linien die Verantwortung übertragen werden soll“, so Schwarz-KLement, die sich eine Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds vorstellen könnte. Weiters vermisst sie auch Gebärdendolmetscher bei Informationssendungen des ORF. Es sei traurig, dass im Jahr 2000 in Wien Behinderte noch immer nicht integriert werden.

LAbg. Helga Klier (SPÖ) strich hingegen die positive Seite der Behindertenarbeit in Wien hervor. Die Bundeshauptstadt habe eine Gehörlosenambulanz eingerichtet, die Mitnahme von Blindenhunden bei Veranstaltungen und in U-Bahnen durchgesetzt, Aufzüge in U-Bahnen eingebaut und ein Blindenleitsystem verwirklicht. Es stehe ausser Zweifel, dass Wien eine effiziente und gute Behindertenpolitik gemacht habe. Auch sie unterstrich genauso wie LAbg. Karl die Frucht bringende Zusammenarbeit in der Interessensvertretung für Behinderte, hatte aber ihre Zweifel, ob das in der jetzigen politischen Situation so bleiben werde.

Zuletzt meldete sich noch LAbg. Marco Smoliner (LIF) mit einem Appell an LAbg. Schwarz-Klement zu Wort: „Jetzt sind Sie Regierungspartei und am Zug, die geforderten Verbesserungen für behinderte Menschen auch umzusetzen.“

Der Abänderungsantrag und die Gesetzesänderungen wurden einstimmig angenommen.

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